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Prozess verloren: RegTP muss 10 Millionen Euro zurückzahlen

Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) muss rd. 10 Millionen Euro an die Mobilfunkbetreiber Vodafone und o2 zurückzahlen. Das hat das 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 30.04.2003 entschieden. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte damit ein Urteil des Oberwaltungsgerichts Münster.

Bei dem Betrag handelt es sich um Gebühren für die Vergabe von Rufnummern, die aufgrund der sogenannten Telekommunikations-Nummerngebührenverordnung erhoben werden. Die Regulierungsbehörde hatte die Höhe der Gebühren nicht nur am tatsächlichen Verwaltungsaufwand, sondern auch am wirtschaftlichen Wert der Rufnummern gemessen. Dies verstößt nach Auffassung der klagenden Mobilfunkbetreiber gegen EU-Recht

Das Gericht stellte fest, dass bei der Festsetzung der Gebühr zwar auch der wirtschaftliche Faktor berücksichtigt werden könne. Die Kosten dürften sich jedoch nicht völlig vom Verwaltungsaufwand lösen. In den vorliegenden Fällen hätten die erhobenen Gebühren den tatsächlichen Verwaltungsaufwand um das 4444-fache(!) überschritten. Damit sei eine Grenze erreicht, die "verfassungsrechtlich nicht hinnehmbar ist".

Für CB-Funker und Funkamateure hat das Urteil keine unmittelbare Bedeutung, weil dieser Personenkreis nicht zur Zahlung von "Nummern-Gebühren" herangezogen wird. Für den CB-Funk war dies jedoch schon einmal vorgesehen: Im Dezember 1997 hatte die RegTP die Rufzeichen für den CB-Datenfunk als "Nummern" im Sinne des TKG deklariert und u.a. eine behördliche Zuteilung angekündigt. Damit hätten auch CB-Funker mit einem von der RegTP zugeteilten Rufzeichen "Nummern-Gebühren" zahlen müssen. Diese Regelung wurde jedoch nach massiven Protesten schon im Mai 1998 wieder aufgehoben.

- wolf -

 

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