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Kein "Abhörverbot" für Amateurfunk-Aussendungen geplant

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) plant nicht, das "Abhören" von Amateurfunk-Aussendungen verbieten zu lassen. Dies teilte das Ministerium der Amateurfunk-Vereinigung AGZ auf Anfrage mit.

Das Ministerium hatte Anfang Mai 2003 einen Referentenentwurf für ein neues Telekommunikationsgesetz veröffentlicht (das FUNKMAGAZIN berichtete). Der in diesem Entwurf enthaltene § 86 (Abhörverbot) war so formuliert, dass bei enger Auslegung das "Abhören" von Amateurfunk-Aussendungen durch Nicht-Funkamateure verboten gewesen wäre.

In seiner Stellungnahme stellte das Ministerium jetzt klar, dass ein solches Verbot nicht beabsichtigt gewesen sei. Der missverständliche Passus in dem Referentenentwurf soll nun folgenden geänderten Wortlaut erhalten:

"Mit einer Funkanlage dürfen Nachrichten, die nicht für den Betreiber der Funkanlage, die Allgemeinheit, einen unbestimmten Personenkreis oder Funkamateure im Sinne des Gesetzes über den Amateurfunk vom 23. Juni 1997 (BGBl I, S. 1494) bestimmt sind, nicht abgehört werden."

Der vollständige Wortlaut des Referentenentwurfs zum neuen TKG kann im Internet unter www.bmwi.de/Homepage/download/telekommunikation_post/TKG-RefE.pdf als PDF-File heruntergeladen werden.

- wolf -

 

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