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Hobbyfunk-News


01. 06. 2006

Regierung wünscht erweiterte Einsatzmöglichkeiten für Störsender

Die Bundesregierung möchte den geplanten Einsatz von Handy-Störsendern ("Mobilfunkblockern") nicht nur auf Gefängnisse beschränken, sondern auch auf andere Bereiche ausdehnen.

Ursprünglich war geplant, Handy-Störsender nur in Justizvollzugsanstalten einzusetzen. Sicherheitskräfte hatten beklagt, dass es Gefangenen trotz Verbots immer wieder gelingt, Handys in ihren Besitz zu bringen und damit Kontakt mit der Außenwelt aufzunehmen. Mit den Störsendern soll dies künftig unterbunden werden.

Für den legalen Einsatz solcher Geräte müsste das Telekommunikationsgesetz (TKG) geändert werden. Das Land Baden-Württemberg hatte dazu einen Gesetzentwurf im Bundesrat eingebracht. Er sieht vor, in den Paragrafen 55 TKG eine entsprechende Ausnahmeregelung einzufügen.

Der Bundesregierung hatte den Gesetzentwurf begrüßt. Allerdings ging ihr die Beschränkung auf den Einsatz von Handy-Störsendern in Justizvollzugsanstalten nicht weit genug. In einer Stellungnahme wies die Regierung darauf hin, dass sie es für wichtig hält, den Betrieb solcher Geräte auch "in einem anderen Umfeld grundsätzlich zu ermöglichen". Als Beispiel nannte sie den Einsatz "in Stadien oder bei anderen Großveranstaltungen".

Der vollständige Wortlaut des Gesetzentwurfes und der Stellungnahme der Bundesregierung ist im Internet unter http://dip.bundestag.de/btd/16/015/1601519.pdf zu finden.

Innerhalb der Europäischen Union dürfen Mobilfunkblocker unter bestimmten Voraussetzungen bereits in Großbritannien, Frankreich, Schweden, der Schweiz und der Tschechischen Republik betrieben werden.

- wolf -

 

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