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Hobbyfunk-News


01. 07. 2007

Rechtsgutachten zu Fernmeldevertrag und VO Funk

Welche Auswirkungen haben die "Konstitution und Konvention der Internationalen Fernmeldeunion" (besser bekannt unter alten Bezeichnung "Internationaler Fernmeldevertrag") und die "Vollzugsordnung für den Funkdienst" (VO Funk) auf den Amateurfunkdienst? Dieser Frage ist der Kölner Rechtsanwalt Michael Riedel nachgegangen und hat dazu jetzt ein umfangreiches Rechtsgutachten vorgelegt.

Rechtsanwalt Riedel beleuchtet darin ausführlich die Auswirkungen der "Konstitution und Konvention" und der VO Funk auf deutsches Recht, insbesondere unter dem Aspekt der Behandlung von Funkstörungen.

Riedel kommt zu dem Schluss, dass sich ein Funkamateur zwar grundsätzlich auf die "Konstitution und Konvention" berufen könne, dass diese (als völkerrechtlicher Vertrag) aber nur zwischenstaatlichen Schutz gewähre. Ein innerstaatlicher Schutz sei damit nicht verbunden.

Zur VO Funk führte Riedel u.a. aus, dass diese nicht in deutsches Recht umgesetzt sei. Dazu bedürfe es einer Rechtsverordnung, die bislang nicht erlassen worden sei. Ein Funkamateur könne sich also im Streitfalle nicht unmittelbar auf die VO Funk berufen, diese könne aber unter bestimmten Voraussetzungen zur Rechtsauslegung herangezogen werden.

Das vollständige Gutachten von Rechtsanwalt Riedel kann im Internet unter www.agz-ev.de/diverses/riedel_vofunk_01.pdf heruntergeladen werden.

Im CB-Funk-Bereich hatte sich der DAKfCBNF in der Vergangenheit mehrfach auf die VO Funk bezogen, um daraus eine Rufzeichenpflicht für den CB-Funk abzuleiten.

- wolf -

 

Siehe dazu auch eine Meldung im AGZ-Rundspruch "HamRadio 2day" Nr. 268/2007 unter www.agz-ev.de/hamradio2day/ausgaben/2007_268.html

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