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Neue EMV-Kostenverordnung: Gebühren für EMV-Verstöße neu festgelegt

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) hat am 22. Juni 1999 eine neue Kostenverordnung für Amtshandlungen nach dem EMV-Gesetz herausgegeben. (EMV = Elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten) Damit wird die alte EMV-Kostenverordnung aus dem Jahre 1993 abgelöst.

Die Kostenverordnung ist auch für CB-Funker interessant. Sie enthält unter anderem Gebührensätze für "besondere Maßnahmen" des Prüf- und Meßdienstes der RegTP. Wer schuldhaft(!) ein Gerät entgegen den Vorschriften des EMV-Gesetzes betreibt, der muß mit folgenden Gebühren rechnen:

Die neue EMV-Kostenverordnung ist im Bundesgesetzblatt Teil I S. 1444 veröffentlicht worden und am 23. Juni 1999 in Kraft getreten.

- wolf -

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