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Rechtsverordnung zur "10-Watt-Regelung" in Kraft getreten

Betreiber ortsfester Funkanlagen mit einer aquivalenten isotropen Strahlungsleistung (EIRP) von 10 Watt und mehr müssen für ihre Anlage eine sogenannte "Standortbescheinigung" der Regulierungsbehörde einholen. Dies geht aus der "Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder" hervor, die am 28. August 2002 in Kraft getreten ist.

Bisher war dieses Verfahren lediglich in einer Verwaltungsanweisung geregelt, die für die Betreiber der Funkanlagen keine unmittelbare Rechtswirkung hatte. Durch die Festlegung als Rechtsverordnung ist diese Regelung jetzt für alle betroffenen Senderbetreiber verbindlich.

In der Standortbescheinigung legt die RegTP einen Sicherheitsabstand rund um die Antenne fest, den Personen einhalten müssen, damit sie durch elektromagnetische Strahlung nicht zu Schaden kommen. Von dieser Regelung können auch CB-Funk-Anlagen betroffen sein, wenn sie an einer leistungsfähigen Antenne betrieben werden. Ob eine Funkanlage die 10-Watt-EIRP-Grenze überschreitet, kann mit Hilfe entsprechender Software berechnet werden. Ein geeignetes Programm ist z.B. "EMVUCALC", das im Internet unter www.qsl.net/dh7uaf/emvu.htm heruntergeladen werden kann. Eine Online-Berechnung ist unter www.qsl.net/darc-25/vfg1.htm möglich.

Wenn an einem Standort bereits Funkanlagen betrieben werden und durch eine neu hinzukommende Funkanlage die Gesamtstrahlungsleistung von 10 Watt EIRP überschritten wird, dann muss für die neue Funkanlage in jedem Fall eine Standortbescheinigung eingeholt werden, unabhängig von der Sendeleistung der Anlage.

Standortbescheinigungen für Funkanlagen unter 30 MHz können formlos bei der zuständigen RegTP-Außenstelle beantragt werden. Dem Antrag müssen Zeichnungen des Gebäudes mit der Antennenanlage in Seitenansicht und Draufsicht, ein Lageplan mit den angrenzenden Grundstücken sowie Diagramme der verwendeten Antenne beigefügt werden.

Für das Ausstellen einer Standortbescheinigung erhebt die RegTP Gebühren. Die Bearbeitung eines Antrags kostet 73 Euro, jede zu bewertende Antenne 92 Euro (im Falle einer Funkanlage mit einer Antenne also insgesamt 165 Euro.) Wenn in Ausnahmefällen Messungen vor Ort erforderlich sind, erhebt die RegTP zusätzlich Stundensätze für das Personal und den Einsatz des Messfahrzeugs.

Diese Regelung gilt nicht für Funkanlagen, die vor dem 20. August 1997 in Betrieb genommen und seitdem technisch nicht verändert wurden. Sie gilt auch grundsätzlich nicht für Amateurfunkanlagen. Funkamateure dürfen die Schutzabstände selbst berechnen und müssen dies der Regulierungsbehörde in Form einer "Selbsterklärung" mitteilen.

Der vollständige Wortlaut der Rechtsverordnung ist auf der Homepage des Wirtschaftsministeriums unter www.bmwi.de/Homepage/download/telekommunikation_post/BEMFV-VO.pdf zu finden.

- wolf -

 

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