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Hobbyfunk-News


02. 06. 2004

Keine gütliche Einigung im Rechtsstreit Heid gegen Eisele

Im Rechtsstreit zwischen dem ehemaligen Betreiber von "CB-Radio" und Ehrenpräsidenten der DFA, Burkhard Heid, und dem Journalisten Alexander Eisele fand am 2. Juni 2004 eine Güteverhandlung mit anschließender mündlicher Verhandlung vor der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln statt.

Das Verfahren ist von Burkhard Heid angestrengt worden. Heid will Alexander Eisele gerichtlich verbieten lassen, Inhalte einer Website, die sich mit Heids Person befassen, weiter im Internet zu verbreiten.

Bei der Verhandlung konnte keine gütliche Einigung erzielt werden. Das Landgericht Köln muss nun eine Entscheidung fällen. Als Termin für die Entscheidung wurde der 23. Juni 2004 festgelegt. Wir werden nach Abschluss des Verfahrens ausführlich berichten.

- wolf -

 

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