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CB-Funk-News



Auskunft der RegTP zur neuen Rufzeichenregelung

Wegen offener Fragen im Zusammenhang mit den neuen CB-Rufzeichenbestimmungen hat der Fachjournalist Hennig Gajek im Juni 1998 folgenden Brief an die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) und an das Bundesministerium für Wirtschaft geschickt:

(...)

Betreff: Regulierung Telekommunikation hier CB-Funk

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Verfügungen 49/98 und 50/98 wurde die "Rufzeichenpflicht" im CB-Funk "zurückgezogen", leider bleiben dabei einige Fragen offen.

1.) Hat die Rufzeichenpflicht (formaljuristisch) in der Zeit zwischen Dezember 1997 und 27.5.1998 bestanden oder bedeutet die "Rückziehung", daß sie (juristisch) niemals bestanden hat?

2.) Welchen Stellenwert haben im Auftrag der Fernmeldeverwaltung durch den DAKfCBNF e.V. vergebene Rufzeichen der Reihe "DAA200..DRZ999" oder ältere "DCB...."-Rufzeichen? Gelten sie noch als durch die Fernmeldeverwaltung "zugeteilt" ?

3.) Spricht man von digitaler Datenübertragung im CB-Funk, so verstehen die meisten Anwender darunter "Packet-Radio" nach dem AX.25-Protokoll.

Zum Verbindungsaufbau ist hier eine "Kennung" notwendig, welche aus 6 Zeichen (Buchstaben / Ziffern) besteht. Wird diese "Kennung" vom BMWI/RegTP schon als "Rufzeichen" angesehen oder dürfen/können hier "beliebige" Kennungen (z.B. MZ1DM oder DM2MZ als Beispiel für Dieter Mustermann aus Mainz) verwendet werden?

Oder bedeutet die o.g. Verfuegung, daß bei der Notwendigkeit einer Kennung bindend "Rufzeichen" aus dem Kontingent DAA200...DRZ999 verwendet werden muessen?

Für eine baldige Beantwortung dieser Fragen, waere ich sehr dankbar, da doch ein großer Leserkreis der Fachzeitschrift CB-Funk und in den verschiedenen Datennetzen an einer Klaerung dieser Frage interessiert ist.

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, daß die Anwender über die aktuelle Rechtslage zutiefst verunsichert sind und klare allgemein verständliche Vorschriften fuer den CB-Funk als dringend erforderlich erachtet werden.

(...)

Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post antwortete am 26. Juni 1998 wie folgt:

(...)

zu 1.)
Die Rufzeichenpflicht hat in der Zeit zwischen Dezember 1997 bis zum 27.05.98 bestanden. Sie war jedoch ausgesetzt, da in dieser Zeit keine Rufzeichen durch die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) zugeteilt und alle diesbezüglichen Anträge zurückgestellt wurden.

zu 2.)
Die vom DAKfCBNF zugeteilten Rufzeichen, die im übrigen zum überwiegenden Teil bereits vor der Rufzeichenpflicht vergeben wurden, können im Rahmen der mit Verfügung 50/98 (Amtsblatt Nr. 10) der RegTP dem CB-Kollektiv allgemein zugewiesenen Rufzeichenreihen weiter verwendet werden. Die Rufzeichen werden jedoch nicht behördlicherseits geschützt. Es wird der CB-Öffentlichkeit empfohlen, die Koordinierung und Verwaltung dieser Rufzeichenreihen von den diesbezüglichen Verbänden durchführen zu lassen.

zu 3.)
Die für die digitale Datenübertragung erforderliche Zeichenfolge kann vom Anwender frei gewählt werden. Dabei können entweder Rufzeichen aus der allgemein zugewiesenen Rufzeichenreihe oder jede andere beliebige Zeichenfolge verwendet werden. Nicht verwendet werden dürfen dagegen Rufzeichen, die international anderen Funkdiensten, wie z.b. dem Amateurfunk, Flug- oder Seefunkdienst zugewiesen sind.

(...)

- wolf -

Hinweis der FM-Redaktion: Auskünfte wie die vorstehende Antwort der RegTP sind keine verbindlichen Rechtsvorschriften im Sinne von Gesetzen bzw. Rechtsverordnungen. Sie stellen lediglich die Rechtsmeinung der Behörde dar.

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Dieser Beitrag darf ungekürzt und mit Quellenangabe in nichtgewerbliche Medien (z.B. CB-Clubzeitungen, CB-Rundsprüche, CB-Packet-Radio) übernommen werden.


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