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"e"-Zeichen: Wirrwarr um Altgeräte

Ab 1. Oktober dürfen nur solche "elektrischen/elektronischen (Kfz-)Unterbaugruppen" (dazu zählen auch Mobilfunkgeräte) in Verkehr gebracht werden, die mit einem "e"-Zeichen gekennzeichnet sind (wir berichteten mehrfach).

In diesem Zusammenhang meldeten wir, dass "Altgeräte" ohne "e"-Kennzeichnung nach Auffassung des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) nach dem 1. Oktober 2002 nicht mehr in Kfz eingebaut werden dürfen.

Das KBA teilte uns daraufhin mit, dass eine solche Festlegung über "Altgeräte" von ihm nicht getroffen worden sei, weil es dafür keine Rechtsgrundlage gäbe.

Unsere Meldung beruhte auf Angaben eines renommierten EMV-Fachmannes. In der Tat ist die Frage der "Altgeräte" ungeklärt und wird in Fachgremien kontrovers diskutiert.

Das KBA sieht sich nicht in der Lage, auf die Frage, ob Altgeräte ohne "e"-Zeichen nach dem 1. Oktober 2002 in Kfz eingebaut werden dürfen, eine verbindliche Antwort zu geben. Ein leitender Mitarbeiter erklärte uns auf Anfrage, das KBA sei für diese Frage nicht zuständig.

Die Situation hinsichtlich der Altgeräte ist also zur Zeit unklar. Nach unseren Informationen werden sich möglicherweise auch noch das Verkehrsministerium und die RegTP mit der Angelegenheit befassen.

- wolf -

 

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