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Hobbyfunk-News


05.04.2009

Umweltministerium meint: Keine Anzeigepflicht für CB-Funkanlagen...

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) geht davon aus, dass es auch nach Inkrafttreten des geplanten "Gesetzes zur Regelung des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung" keine Meldepflicht für CB-Funk-Anlagen geben wird. Dies geht aus einem Schreiben des Ministeriums an die Deutsche Funk-Allianz (DFA) hervor.

In dem Schreiben heißt es nach Angaben der DFA unter anderem (Zitat):

"(...) Es ist geplant, dass Funkanlagen, die mit einer äquivalent isotropen Strahlungsleistung (EIRP) von 10 Watt oder mehr senden oder an einem Standort mit mehreren Funkanlagen gemeinsam diese Grenze erreichen oder überschreiten, von der Anzeigepflicht erfasst werden.

Ich gehe davon aus, dass diese Voraussetzungen bei ordnungsgemäß betriebenen CB-Funkanlagen in der Regel nicht gegeben sind. Denn der CB-Funk ist telekommunikationsrechtlich auf 4 Watt begrenzt. Auch wenn durch den so genannten Antennengewinn im Ergebniss eine höhere Strahlungsleistung erreicht werden kann, ist davon auszugehen, dass dieser beim Betrieb der Anlage bei ordnungsgemäßer Verwendung von handelsüblichen Antennen nicht zum Erreichen oder gar Überschreiten der Grenze von 10 Watt EIRP führen kann. (...) (Ende des Zitats)

Die in dem Antwortschreiben genannte Beschränkung der Meldepflicht auf Funkanlagen mit einer Strahlungsleistung ab 10 Watt EIRP ist nicht im geplanten Gesetzestext enthalten. Sie soll erst später, nach dem Inkrafttreten des Gesetzes, in einer geänderten Bundesimmissionsschutzverordnung festgelegt werden. Die genauen Formulierungen werden nach Angaben des Ministeriums derzeit erarbeitet.

- wolf -

Siehe dazu eine Meldung der DFA unter www.deutsche-funk-allianz.de/News/news.html#05.04.2009

 

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