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06. 11. 2004

Paderborn: Verfahren wegen Verstoßes gegen das "Abhörverbot" eingestellt

Das Amtsgericht Paderborn hat am 05.11.2004 ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das "Abhörverbot" gegen einen Journalisten eingestellt. Dies berichtet die Neue Westfälische Zeitung.

Dem Pressebericht zufolge hatte der 56-jährige Journalist und Kameramann Argwohn erweckt, weil er bei einem Unglücksfall sehr schnell zur Stelle war. Daraus schlossen die Behörden, dass er den Polizeifunk abhöre. Bei einer Durchsuchung fanden Ermittler in seinem PKW zwei Scanner.

Die Staatsanwaltschaft leitete daraufhin ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen § 86 des Telekommunikationsgesetzes ("Abhörverbot") ein, und so landete der Fall vor dem Amtgericht Paderborn.

Der Angeklagte erklärte, er sei sich keiner Schuld bewußt. Er bestritt, dass er seine Informationen durch Abhören des Polizeifunks erlangt habe. Das Gericht sah sich "leichten Nachweisschwierigkeiten" ausgesetzt und stellte das Verfahren mit Zustimmung des Staatsanwalts ein. Die beschlagnahmten Scanner wurden dem Journalisten wieder ausgehändigt. Der Betroffene muss jedoch seine Auslagen für das Verfahren (in erster Linie die Anwaltskosten) selbst tragen. Der Staatsanwalt bezeichnete dies als "Denkzettel".

Auf die Frage, warum ein Journalist überhaupt solche Geräte besitzt, lieferte der Verteidiger des Betroffenen, der Kölner Rechtsanwalt Michael Riedel, eine bemerkenswerte Erklärung. Riedel: "Für Journalisten ist ein solcher Scanner ein Statussymbol und für Funkfreunde ist er ein notwendiges Instrument".

- wolf -

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