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CB-Datenfunk: Telefonanbindung grundsätzlich nicht verboten

Eine Verbindung von CB-Packet-Radio-Stationen untereinander mittelsTelefon, Telnet oder Internet ist grundsätzlich nicht verboten. Dies geht aus einer Antwort der Regulierungsbehörde an die "Arbeitsgemeinschaft Digitale Kommunikation" (ADK) hervor.

Die ADK hatte bei der Regulierungsbehörde angefragt, ob eine Anbindung von CB-Packet-Radio-Stationen an Telefon, Telnet und Internet zulässig ist und dazu vier Fallbeispiele genannt. Die Behörde antwortete, dass in den Fällen, in denen eine Verbindung von Packet-Radio-Stationen untereinander bzw. der Abruf einer PR-Mailbox per Telefon oder Telnet (via Internet-Gateway) erfolge, dies nicht zu beanstanden sei.

Nicht erlaubt sei es dagegen, Dritten per CB-Datenfunk den Zugang zu Inhalten aus dem Internet zu ermöglichen. Dies stelle ein "geschäftsmäßiges Erbringen von Telekommunikationsdiensten" dar, das gemäß den CB-Funk-Bestimmungen verboten sei.

Der vollständige Wortlaut der RegTP-Stellungnahme ist auf der Website der ADF unter www.funkurteile.de zu finden.

- wolf -

 

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