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Hobbyfunk-News


08. 04. 2006

Treffen zwischen Wirtschaftsminister Michael Glos und Franz Ahne

Am 31. März 2006 fand in Haßfurt (Unterfranken) ein kurzes Treffen zwischen Bundeswirtschaftminister Michael Glos, dem Ehrenvorsitzenden des DAKfCBNF, Franz Ahne und dem ehemaligen Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft Fränkischer CB-Funker, Dieter Schindelmann und dessen Ehefrau statt. Dies geht aus einem Pressebericht des "Haßfurter Tagblatts" vom 04.04.06 hervor.

Die Unterredung fand dem Pressebericht zufolge "im kleinsten Kreise" statt. Der Minister war nach Haßfurt gereist, um dort anschließend an einer Feier zum 60-jährigen Bestehen der CSU Unterfranken teilzunehmen.

Auf die Frage des Ministers, wieviel CB-Funker es noch gebe, antwortete Ahne, es müssten, anhand der Funkgeräte-Verkaufszahlen grob geschätzt, "so um die 300.000 bundesweit" sein. "Mit dem Aufkommen des Internets und mit der Verbreitung von Handys" - so Ahne - habe "das Interesse stark nachgelassen".

Der Minister fragte außerdem, was es mit dem Begriff "Notfunk" auf sich habe. Ahne erklärte, dass es sich dabei nicht um ein "Notfunknetz" handele, sondern um die Möglichkeit, mittels CB-Funk in Notfällen Hilfe herbeiholen zu können. Ahne wies in diesem Zusammenhang auf die damaligen Aktionen "Funker helfen im Straßenverkehr" hin, bei denen seinerzeit die Postminister Dollinger und Schwarz-Schilling als Schirmherren auftraten. Eine solche Aktion möchte Ahne wieder ins Leben rufen. Minister Glos sagte eine Prüfung zu.

Gleiches gelte für Voice-over-IP-Anwendungen (Sprachfunknetzwerke) im CB-Funk. Hier seien - der Darstellung des "Haßfurter Tagblatts" zufolge - angeblich "Sicherheitsrichtlinien", die die eindeutige Identifizierung der Teilnehmer sicherstellen, "noch nicht ausgearbeitet", deshalb sei das Verfahren "gesetzlich nicht genehmigt".

(Anmerkung der FM-Redaktion: Eine "gesetzliche" Genehmigung ist nicht erforderlich. Die Regelung von Übertragungsarten im CB-Funk erfolgt durch die Bundesnetzagentur im Rahmen einer sog. Frequenzzuteilung. Die Frequenzzuteilung soll lediglich Parameter enthalten, die einer "effizienten und störungsfreien" Frequenznutzung dienen. "Sicherheitsrichtlinien" zur Identifizierung der Teilnehmer sind nicht Gegenstand einer Frequenzzuteilung.)

Abschließend wollte Glos noch wissen, ob ein CB-Funker Polizeifunk abhören kann. Die (vermutlich verneinende) Antwort kommentierte der Minister mit der Bemerkung "schade"...

- wolf -

Hinweis: Der vollständige Wortlaut des Berichts des "Haßfurter Tagblatts" ist im Internet u.a. unter http://tinyurl.com/rhv3u veröffentlicht worden.

 

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