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"Handy-Verbot am Steuer" tritt am 1. Februar 2001 in Kraft

Das von der Bundesregierung seit langem geplante "Handy-Verbot am Steuer" tritt am 1. Februar 2001 in Kraft. Die entsprechende Änderung der Straßenverkehrsordnung ist im Bundesgesetzblatt Nr. 54 vom 14.12.2000 veröffentlicht worden.

Die Regelung sieht vor, dass Autofahrer während der Fahrt keine Handys oder Autotelefone benutzen dürfen, wenn dazu das Handy bzw. der Hörer der Autotelefons in der Hand gehalten werden muß. Gleiches gilt bei stehendem Fahrzeug, wenn der Motor läuft. Das Verbot gilt auch für Zweiradfahrer.

Der genaue Wortlaut der Verordnung und die Begründung der Bundesregierung können in unserem Beitrag "Bundesrat billigt Handy-Verbot am Steuer" vom 11. November 2000 nachgelesen werden.

Die Regelung gilt für Mobil- und Auto-"Telefone", nicht für herkömmliche Sprechfunkgeräte wie z.B. Amateurfunk- und CB-Funk-Geräte.

Ursprünglich sollte das "Handy-Verbot am Steuer" am 1. Januar 2001 in Kraft treten. Grund für den späteren Termin sind die Feiertage zu Weihnachten und zum Jahreswechsel. Die Bundesregierung will auch solchen Autofahrern, die diese Feiertage zu einem Kurzurlaub nutzen, die Möglichkeit geben, ihre Fahrzeuge noch rechtzeitig mit Freisprecheinrichtungen auszurüsten.

Anderslautende Termine, die von anderen Presseorganen genannt wurden (z.B. 1. April 2001 und später) sind falsch.

- wolf -

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