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Bundesrat billigt Handy-Verbot am Steuer

Der Bundesrat hat am 10. November 2000 einem Entwurf der Bundesregierung zugestimmt, der ein "Handy-Verbot am Steuer" vorsieht.

Diesem Entwurf zufolge dürfen Autofahrer während der Fahrt künftig kein Handys oder Autotelefone benutzen, wenn dazu das Handy bzw. der Telefonhörer in der Hand gehalten werden muss.

Die neue Regelung bezieht sich ausdrücklich auf "Mobil- oder Autotelefone". Es kann davon ausgegangen werden, dass CB- und Amateurfunkgeräte nicht betroffen sind.

Hier die neue Regelung im Detail:

In die Straßenverkehrsordnung (StVO) wird folgender Absatz eingefügt:

"Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist."

In der Begründung der Bundesregierung heißt es dazu wörtlich:

"Die Vorschrift regelt die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons durch den Fahrzeugführer, also auch für Radfahrer. Sie gewährleistet, dass der Fahrzeugführer während der Benutzung des Mobil- oder Autotelefons beide Hände für die Bewältigung der Fahraufgabe frei hat. Die Benutzung schließt neben dem Gespräch im öffentlichen Fernsprechnetz sämtliche Bedienfunktionen wie das Anwählen, die Versendung von Kurznachrichten oder das Abrufen von Daten im Internet etc. ein.

Der Fahrzeugführer darf das Mobil- oder Autotelefon benutzen, wenn er dazu das Telefon nicht aufnehmen oder halten muss. Insoweit soll es der Verantwortung des Fahrzeugführers überlassen bleiben, ob er in Kenntnis der auch dann noch bestehenden Risiken der mentalen Überlastung und Ablenkung von der eigentlichen Fahraufgabe ein Telefongespräch führt. Gleiches gilt für das Betätigen der weiteren Bedienfunktionen, die unter der genannten Bedingung ebenfalls weiter erlaubt bleiben. Auch insoweit obliegt es der Verantwortung des Fahrzeugführers, die davon ausgehenden Beeinträchtigungen so gering wie möglich zu halten, z.B. durch die Anwahl mittels Sprachsteuerung oder zumindest durch die Eingabe von Kurzwahlnummern, um den Wählvorgang möglichst wenig ablenkend zu gestalten.

Mit der Änderung wird der Aufforderung der Verkehrsminister und -senatoren der Bundesländer vom 21./22.04.1999 entsprochen.

Eine Untersuchung der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) aus dem Jahr 1997 hat ergeben, dass 1996 20 Tote, 100 Schwer- und 450 Leichtverletzte dem Telefonieren am Steuer zumindest mitursächlich zuzurechnen waren. Hinzu kam eine nicht abschätzbare Dunkelziffer. 1996 gab es in Deutschland rund 5,5 Millionen Mobiltelefone, heute dürften es über 20 Millionen sein und es ist davon auszugehen, dass die Zahl in den nächsten Jahren weiter dynamisch ansteigen wird. Zudem ist die Benutzung des Telefons am Steuer nicht mehr - wie noch für 1996 festgestellt - nur bei erfahrenen Fahrzeugführern mit hohen Jahresfahrleistungen und gut ausgestatteten, relativ neuen Fahrzeugen verbreitet, sondern gehört mittlerweile zum alltäglichen Verhalten im Verkehrsgeschehen. Es wäre zwar eine grobe Vereinfachung, würde man entsprechend der Zunahme der Handy-Besitzer eine parallele Entwicklung bei den auf die Benutzung eines Mobiltelefons am Steuer zurückzuführenden Zahlen der Verletzten und tödlich Verunglückten annehmen. Doch dürfte der Telefonbenutzung am Steuer heute eine wesentlich höhere Relevanz für die Verkehrssicherheit zuzumessen sein als noch 1996.

Wissenschaftliche Untersuchungen haben ergeben, dass sich durch die Benutzung einer Freisprecheinrichtung während des Telefongesprächs sowohl die Unsicherheits-Fehler (spätes Bremsen, Nichteinhalten der Fahrspur etc.) als auch die Fahrfehler (Übersehen von Verkehrszeichen, Fahrten in die falsche Richtung etc.) im Vergleich zu einem Gespräch ohne Freisprecheinrichtung um mehr als 50 % reduzieren lassen. Zwar kann auch eine Freisprecheinrichtung der vom Inhalt eines schwierigen Telefongesprächs ausgehenden mentalen Überlastung und Ablenkung von der eigentlichen Fahraufgabe keinen wirksamen Riegel vorschieben. Auch die besonders von der Fahraufgabe ablenkenden weiteren Bedienvorgänge wie z.B. der Wählvorgang lassen sich nicht durch eine Freisprecheinrichtung, sondern nur durch Sprachsteuerung in ihrem Gefährdungspotenzial entschärfen. Während des Gesprächs selbst bietet eine Freisprecheinrichtung jedoch, weil beide Hände für die eigentlichen Fahraufgaben zur Verfügung stehen, entscheidende Sicherheitsvorteile. Dies gilt für den Kraftfahrzeugverkehr, ist aber auch für den Fahrradverkehr so offenkundig, dass es zur Rechtfertigung des Verbotes auch für diese Art der Verkehrsteilnahme keiner weiteren Untersuchung bedarf."

Wann die neue Regelung von der Bundesregierung in Kraft gesetzt wird, ist noch nicht endgültig entschieden. Als mögliche Termine werden der 1. Januar 2001 und der 1. Februar 2001 genannt.

- wolf -

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