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Hobbyfunk-News


12. 03. 2004

Bundestag verabschiedet neues Telekommunikationsgesetz

Der Deutsche Bundestag hat am 12. März 2004 ein neues Telekommunikationsgesetz (TKG) verabschiedet.

Das neue TKG ist noch nicht in Kraft gertreten. Weil das Gesetz auch Interessen der Bundesländer berührt, muss es von der Ländervertretung, dem Bundesrat, bestätigt werden. Es ist damit zu rechnen, dass der Bundesrat die Zustimmung verweigert. Das Gesetz wird dann voraussichtlich in den Vermittlungsausschuss überwiesen.

Nach derzeitigem Stand ergeben sich aus dem neuen Gesetz für den Hobbyfunk keine grundlegenden Änderungen. Für jede Frequenznutzung ist nach wie vor grundsätzlich eine Frequenzzuteilung erforderlich, die im Normalfall in Form einer Allgemeinzuteilung erteilt wird. Für den CB-Funk ist dies bereits im September 2003 geschehen.

Eine Neufassung des Telekommunikationsgesetzes war deshalb erforderlich, weil fünf europäische Richtlinien in deutsches Recht umgesetzt werden mussten. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit hatte bereits im April 2003 einen Referenten-Entwurf des neuen Gesetzes veröffentlicht und den Verbänden sowie der Fachöffentlichkeit die Möglichkeit gegeben, dazu Stellung zu nehmen. Aus dem Hobbyfunk-Bereich machten die CB-Funk-Vereinigung "Deutsche Funk-Allianz" (DFA) sowie der "Runde Tisch Amateurfunk" (RTA) und die "Arbeitsgemeinschaft Zukunft Amateurfunkdienst" (AGZ) von dieser Möglichkeit Gebrauch.

Die damaligen Stellungnahmen dieser Vereinigungen sind im Internet unter folgenden Adressen zu finden:
DFA:
www.deutsche-funk-allianz.de/Recht/recht.html
RTA:
www.darc.de/aktuell/voinfo/vor020603.html
AGZ:
www.agz-ev.de/statements/pdf/tkg-2003-kommentierung_01.pdf

Der bisherige Werdegang des neuen Telekommunikationsgesetzes ist - mit Links zu den entsprechenden Bundestagsdrucksachen - auf dem Server des Deutschen Bundestages unter http://dip.bundestag.de/gesta/15/E044.pdf dokumentiert. Das Plenarprotokoll der Bundestagssitzung vom 12. März 2004 kann unter www.bundestag.de/bic/plenarprotokolle/15098.html eingesehen werden.

- wolf -

 

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