FM - DAS FUNKMAGAZIN
Hobbyfunk-News


12. 08. 2004

Schon wieder Bußgeldverfahren gegen PMR-Datenfunker eingestellt

Das Amtsgericht Bonn hat erneut ein Bußgeldverfahren gegen einen Hobbyfunker eingestellt, dem vorgeworfen wurde, mit einem PMR446-Funkgerät Datenfunk betrieben zu haben.

In einer Pressemitteilung des Kölner Fachanwalts für Telekommunikationsrecht, Michael Riedel, heißt es dazu:

"Die Regulierungsbehörde warf dem Funkfreund aus dem Raum Homberg-Efze vor, er habe am 02. Juli 2003 mit einem PMR-Funkgerät unbemannt Packet-Radio-Funkbetrieb durchgeführt. Gegen den Bußgeldbescheid der RegTP legte er fristgerecht Einspruch ein und erklärte in der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Bonn, dass er keinerlei Funkbetrieb auf den PMR-Frequenzen durchgeführt habe, nicht einmal ein solches Funkgerät besitzen würde. Das Gericht stellte das Verfahren auf Kosten der Staatskasse u.a. deswegen ein, weil einfache Vermutungen der Verfolgungsbehörde für einen Tatnachweis nicht ausreichend sein können und der von der Behörde vorgelegte und aufgezeichnete Auszug des Datenverkehrs (Packet-Radio) mit dem Datum 02. Juli 2001 versehen war (AG Bonn 73 OWi 246/04)."

Soweit die Pressemitteilung von Rechtsanwalt Michael Riedel.

Erst im vergangenen Monat hatte das Amtsgericht Bonn in einem ähnlich gelagerten Fall das Verfahren gegen einen Packet-Radio-Sysop eingestellt (das Funkmagazin berichtete). Auch in dem Falle hatte sich die Regulierungsbehörde bei ihrem Tatvorwurf lediglich auf Vermutungen gestützt und konnte keinen konkreten Tatnachweis erbringen.

- wolf -

 

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