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Verwaltungsgericht: Polizei darf Radarwarngerät vernichten

Die Polizei ist berechtigt, Radarwarngeräte in Kraftfahrzeugen zu beschlagnahmen und zu vernichten. Dies geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover hervor.

Was war passiert? Ein Kurierfahrer hatte ein Radarwarngerät der gehobenen Preisklasse an der Windschutzscheibe seines VW-Busses befestigt. Dies fiel einer Polizeistreife in Hannover auf. Die Beamten beschlagnahmten das Gerät "aus Gefahrenabwehrgründen". Später wurde die Vernichtung des Gerätes angeordnet.

Der Kurierfahrer war damit nicht einverstanden und erhob Klage beim Verwaltungsgericht Hannover. Er gab an, dass das Radarwarngerät nicht betriebsbereit gewesen sei und sowieso nicht funktioniert habe. Eine "Gefahr" habe also nicht bestanden.

Der Richter folgte dieser Argumentation nicht. Er erklärte, dass von dem Gerät selbst zwar keine Gefahr ausgegangen sei. Die Lebenserfahrung zeige aber, dass jemand, der ein solches Gerät bei sich führt, es vermutlich auch benutzen und sich nicht an Geschwindigkeitsbegrenzungen halten werde. Die Beschlagnahme durch die Polizei und die Vernichtung des Gerätes seien rechtmäßig gewesen.

Das Gericht folgte damit einem Beschluß des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes, der bereits im Juli 1998 ähnlich entschieden hatte.

- wolf -

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