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Hobbyfunk-News


13.03.2010

Verwaltungsvorschriften für "nichtöffentlichen mobilen Landfunk" veröffentlicht

Die Bundesnetzagentur hat am 3. März 2010 eine überarbeitete Version ihrer "Verwaltungsvorschriften für Frequenzzuteilungen im nichtöffentlichen mobilen Landfunk" (VVnömL) veröffentlicht.

In diesen Verwaltungsvorschriften sind die Details für die Vergabe von Einzelfrequenzzuteilungen an die verschiedenen Nutzergruppen des "nichtöffentlichen mobilen Landfunks" (z.B. Betriebsfunk, Bahnfunk etc.) geregelt.

Auch der CB-Funk gehört zum "nichtöffentlichen mobilen Landfunk". Er kann jedoch seit dem Jahre 2003 aufgrund einer Allgemeinzuteilung betrieben werden. Einzelfrequenzzuteilungen sind im CB-Funk nur noch für die Nutzung der Kanäle 41 bis 80 mit Feststationen in den sog. "Schutzzonen" erforderlich. Dies wird im Abschnitt 12 der Verwaltungsvorschriften erläutert.

Die Verwaltungsvorschriften können im Internet unter http://tinyurl.com/vvnoeml als PDF heruntergeladen werden.

- wolf -

 

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