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Gericht hebt Scanner-Beschlagnahme auf

Die Hanauer Polizei hat eine Schlappe hinnehmen müssen: Zwei Funk-Scanner, die die Polizei beschlagnahmt hatte, mußten auf Beschluß des Amtsgerichts Hanau wieder herausgegeben werden.

Die Geräte waren von Polizeibeamten im Auto eines Journalisten gefunden worden. Die Beamten mutmaßten, daß der Journalist mit den Scannern den Polizeifunk abgehört habe und beschlagnahmten die Geräte. Der Journalist legte gegen diese Beschlagnahme Widerspruch ein, und so landete der Fall vor dem Amtsgericht Hanau.

Vor Gericht erklärte der Journalist, er habe mit den Scannern nur den Flugfunk abgehört, nicht aber den Polizeifunk. Den Flugfunk habe er abhören dürfen, weil er im Besitz eines entsprechenden Sprechfunkzeugnisses für den Flugfunkdienst sei.

Das Gericht befand, daß diese Behauptungen gegenwärtig nicht zu widerlegen seien und hob die Beschlagnahme der beiden Funk-Scanner auf.

Diese Gerichtsentscheidung bezieht sich aber nur auf die Beschlagnahme der Geräte. Das Strafverfahren ist damit noch nicht beendet. Ob das Verfahren gegen den Journalisten fortgesetzt oder eingestellt wird, ist noch nicht entschieden.

Aktenzeichen: 5 Js 6808.1/98-52 GS

- wolf -

 

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