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Hobbyfunk-News


14. 05. 2006

ISM-Anwendungen bald auf nahezu allen Frequenzen zulässig

ISM-Anwendungen dürfen künftig unter bestimmten Voraussetzungen in nahezu allen Frequenzbereichen von 9 Kilohertz bis 300 Gigahertz (!) betrieben werden. Das sieht eine Rechtsverordnung vor, die am 3. Mai 2006 von der Bundesregierung verabschiedet wurde, aber noch nicht in Kraft getreten ist.

Die Rechtsverordnung trägt die Bezeichnung "Erste Verordnung zur Änderung der Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung". Darin ist eine neu gefasste "Nutzungsbestimmung 5" enthalten, in der es unter anderem heißt (Zitat):

"ISM-Anwendungen können Frequenzbereiche mitbenutzen, die Funkdiensten im Frequenzbereich 9 kHz bis 300 GHz zugewiesen sind, wenn die für diese Nutzung erforderlichen Frequenzen aufgrund des gewünschten physikalischen Effekts vorgegeben und nicht frei wählbar sind. Die Grenzwerte der zulässigen Abstrahlung und sonstigen störrelevanten Parameter für diese ISM-Anwendungen werden aus der Sicht der Funkverträglichkeit in der erforderlichen Frequenzzuteilung festgelegt. Die ISM-Nutzungen nach dieser Nutzungsbestimmung dürfen keine Störungen bei gegenwärtig und zukünftig betriebenen Funkanlagen und Funkdiensten verursachen. Die Mitbenutzung von Frequenzen durch ISM-Anwendungen in Frequenzbereichen, die sicherheitsrelevanten Funkanlagen gewidmet sind, ist ausgeschlossen."
(Ende des Zitats)

Der Frequenzbereich 26175 bis 27500 kHz, in dem auch der CB-Funk-Bereich liegt, ist von der neuen Regelung nicht betroffen. Hier gilt auch weiterhin, dass ISM-Anwendungen nur im Teilbereich 26957 bis 27283 kHz (Kanäle 1 bis 28 sowie Kanal 80) zulässig sind und dass Störungen durch solche Anwendungen hingenommen werden müssen.

Weitere Informationen zu ISM-Anwendungen gibt es im Internet unter www.ralf-woelfle.de/elektrosmog/technik/ism.htm

Die "Erste Verordnung zur Änderung der Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung" kann unter http://tinyurl.com/glhrx als PDF-File heruntergeladen werden.

- wolf -

 

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