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14.12.2013

Neue Gebührenverordnung für Amtshandlungen nach EMVG und FTEG

Am 13. Dezember 2013 ist eine neue Verordnung über Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen nach dem EMVG und dem FTEG in Kraft getreten. Sie ersetzt eine alte Gebührenverordnung aus dem Jahre 2002.

In der neuen Verordnung sind in erster Linie Gebührenrahmen für messtechnische Prüfungen von Geräten (auch Funkgeräten) bei Verstößen gegen Vorschriften des EMVG bzw. des FTEG festgelegt. Daneben enthält die Verordnung auch Gebührenrahmen für die Störungsbearbeitung durch die Bundesnetzagentur (BNetzA). So kosten Maßnahmen zur Störungsermittlung oder -beseitigung bei schuldhaftem(!) Verstoß gegen Vorschriften des EMVG zwischen 200 und 7000 Euro. Bei Verstößen gegen die "Sicherheitsfunk-Schutzverordnung" (SchuTSEV) beträgt der Gebührenrahmen für Maßnahmen der BNetzA - ebenfalls nur bei schuldhaftem Verhalten - 25 bis 8400 Euro.

Der vollständige Verordnungstext und das Gebührenverzeichnis können im Internet unter http://tinyurl.com/emv-ftekostv-2013 heruntergeladen werden.

- wolf -

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