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C-Netz: Frequenznutzungs-Entwurf der AGDÜ vorgestellt

Der Sprecher der Arbeitsgruppe Datenübertragung (AGDÜ) im DAKfCBNF, Andreas Koch, hat den Entwurf eines Antrages für die Nutzung der ehemaligen C-Netz-Frequenzen vorgestellt.

Andreas Koch versteht diesen Entwurf als Diskussionspapier. Er wünscht sich eine rege Teilnahme an der Diskussion - nicht nur innerhalb der AGDÜ, sondern auch in anderen Gruppierungen des DAKfCBNF.

Viel Zeit bleibt für die Diskussion allerdings nicht: Der Stellungnahme muß bis zum 31. März bei der RegTP vorliegen.

-wolf-

Hier der volle Wortlaut des Entwurfs der AGDÜ:

Antrag auf Nutzung von alten C-Netz-Frequenzen (450-455,74 MHz und 460-465,74 MHz)

1. Allgemeines und Nutzerbereich

Die beiden Frequenzbereiche 450-455,74 MHz und 460-465,74 MHz sind entsprechend einem Entwurf der Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung (FreqBZPV, Bundesratsdrucksache 745/99) dem mobilen Landfunk primär zugewiesen. Der mobile Landfunkdienst ist ein Mobilfunkdienst zwischen ortsfesten und mobilen Landfunkstellen oder zwischen mobilen Landfunkstellen. Bei der Neuverteilung der Frequenzen ist der im folgenden beschriebene Anwendungsbereich ein politisch und gesellschaftlich höchst wichtiger Kommunikationsbereich, der dementsprechend berücksichtigt werden sollte.

Für den Experimental- und Hobbyfunk ist bisher kein größeres Frequenzband zur Verfügung, das den modernen Ansprüchen im Internetzeitalter entspricht. Dies gilt neben den reinen Sprachanwendungen insbesondere für die digitalen Funkanwendungen, wie Packet-Radio mit seinen internetähnlichen, TCP/IP-fähigen Strukturen. Aber auch andere digitale und analoge Betriebsarten sind interessant.

Infolge der sich ergebenden Anwendungsbereiche geht es um sehr wichtige Beiträge zur Bildung, beruflichen Orientierung der Jugend, Notfunkbetrieb (s.u.) und finanziell vertretbare Kommunikation innerhalb insbesondere der Jugend. Gerade in der heutigen stark auf kommunikative Aspekte ausgerichteten Gesellschaft kommt diesen Erfahrungs- und Übungsbereichen eine sehr große Bedeutung zu.

Um einen sinnvollen und ordnungsgemäßen Betrieb von vornherein zu gewährleisten, ausgehend von den Erfahrungen im CB- und Amateurfunkbereich, ist eine detaillierte Planung der einzelnen Frequenzbereiche für Einzelanwendungen hierbei sinnvoll. Hiermit beschäftigt sich dieser Antrag ebenso wie mit einer Beschreibung von möglichen Anwendungsgebieten sowie deren Nutzerbereich.

Insbesondere erscheint bei der derzeitigen Lage ein Interesse bei weiten Teilen besonders der jüngeren Generationen an digitalen Datenübertragungstrukturen im Experimentalbereich gegeben, der zwischen dem Interesse an reinen Funkanwendungen (Amateurfunkbereich für Hardware- und Softwareanwendungen) sowie dem für reinen anwendungsbezogenen Funkbetrieb (z.B. CB-Bereich) anzusiedeln ist. Für diesen Bereich wäre es interessant, diesen in Verbindung mit den bisherigen Anwendern auf den anderen Frequenzbereichen, hier ist insbesondere an einzelne Personen aus dem CB- und AFU-Bereich gedacht, zu koordinieren, in Verbindung mit der Regulierungsbehörde (RegTP) als verwaltendes Organ.

Gerade die digitale Datenübertragung mit seinen Strukturen der Vernetzung ist für die gesellschaftliche Bedeutung der weltweiten Vernetzung ein wichtiges Erfahrungsgebiet, was bereits in den Schulen Anwendung finden sollte. Hierbei geht es um den nichtkommerziellen Betrieb von Netzwerken. Bisher ist nur der CB-Bereich allen Nutzern zugänglich, aufgrund der Bandsituation und Frequenzen aber wenig geeignet für eine breite Benutzung in der Bevölkerung. Um eine sinnvolle Alternative für reine Internetanwendungen zu bieten, wo die Erfordernisse hoher Datenraten (z.B. für Programmdownload) keine hohe Priorität haben, erscheint gerade ein Funknetzwerk sehr interessant für weite Teile insbesondere der jüngeren Generationen, der mit den bisherigen kommerziellen Strukturen unzter zu hohem finanziellen Aufwand zu lösen ist.

Für den Phoniebetrieb bietet sich für Jugendliche und Schüler eine für ihr persönliches Umfeld interessante Alternative für die für sie häufig zu teuren Funktelefonanwendungen, die häufig zu Überschuldungen in dem Bereich besonders junger Handybesitzer verursacht.

Mit der Neuvergabe der alten C-Netz-Frequenzen ergibt sich die Möglichkeit, dieses wichtige Erfahrungsfeld Netzwerkkommunikation einer breiten Bevölkerungsschicht ohne den Nachteilen im CB-Netz zukommen zu lassen, diese Möglichkeiten werden sich in Zukunft nicht mehr bieten werden. Andere Frequenzbänder erscheinen da wesentlich weniger geeignet bzw. nicht vorhanden.

Geeignetes C-Netz-Equipment ist auf dem Markt verfügbar und könnte durch geeignete Leute in Zusammenarbeit mit der Industrie den Netzbedürfnissen angepaßt werden. Hierdurch ist der Entwicklungsaufwand nur gering und das Equipment somit auch für die Zielgruppen bezahlbar.

Entscheidend für eine sinnvolle Anwendung im o.g. ehemaligen C-Netz-Band ist eine bedarfsgerechte Verteilung der Frequenzen, sowie eine stärker regulierte Anwendung wie z.B. im CB-Bereich.

2. Technische Spezifikation der beantragten Nutzung

Das Frequenzband sollte generell für Duplexbetrieb mit Priorität vorgesehen werden, wobei auch ein Teil davon für Simplexbetrieb zulässig sein sollte. Dementsprechend würde sich das Band mit seinen theoretisch über 400 Kanälen aufteilen beispielsweise in Bänder für Duplex voice- und digitalen Betrieb:

2.1. Für analoge Sprachanwendungen:
80 Relaiskanäle mit 12.5 kHz Kanalraster und einem Kanalversatz von 10 MHz, dabei ergeben sich zwei Bänder mit: 450-451 MHz sowie 460-461 MHz. Sendeleistung für Mobilstationen und stationäre Relais/Stationen auf 5 W Sendeleistung bei freier Antennenauswahl. Verwendung von Richtantennen ist möglich/zugelassen.

2.2. Für digitalen Netzbetrieb:
80 Digimode-Kanäle mit 12.5 kHz Kanalraster und einem Kanalversatz von 10 MHz, entsprechend den Frequenzen oberhalb der beiden Bänder für Sprachanwendungen. Hiermit ergeben sich die unteren und oberen Frequenzbänder mit 451-452 MHz und 461-462 MHz dementsprechend. Sendeleistung und Antennenleistung s.2.1..

2.3. Experimentalfunk (betreute Experimente) und Schulen:
Für Schulbetrieb und betreuten Experimente sollte im Bereich 453-454 MHz bzw. 463-464 MHz freigegeben sein, ohne Festlegung der Bandbreite. Die zulässige Sendeleistung für normalen Betrieb sollte analag den anderen Anwendungsbereichen gelten, lediglich für Experimentalfunk und zentrale schulische Anlagen sind auf Antrag höhere Sendeleistungen zulässig. Da hierbei die EMV-Berechnungen fällig sind, ist der dementsprechende Anwendungskreis erwartungsgemäß sehr klein. Hierbei könnten sich maximale Ausgangsleistungen von 50 W bzw. 500 W EIRP (entsprechend den C-Netz-Parametern s. Umsetzer) als Grenzen ergeben. Umsetzer sind sogar verfügbar vom GMRS (USA), sie müßten nur minimal geändert werden.

2.4. Packet-Radio-Interlinks
Für die Vernetzung der digitalen Datenübertragungsnetzknoten sollten 80 Duplexkanäle zwischen 454-455 MHz sowie dem dementsprechenden Oberband von 464-465 MHz vorhanden sein. Sendeleistung sollte wie 2.1. begrenzt werden, Antennenform aber bevorzugt Richtantennen.

2.5. Simplexfrequenzen
In einem oberen Bereich bis zum Bandende liegen die Simplexfreqenzen für digitalen und Sprachbetrieb, die keinen Kanalversatz benötigen. Die digitalen Betriebsarten erfolgen auf dem unteren, die Sprachbetriebsarten auf dem oberen Band.

3. Technische Vorraussetzungen/Betriebsparameter

Hierzu ergeben sich folgende Regelungen entsprechend dem Bandplan, den technischen Möglichkeiten und einer möglichst frequenzoptimalen Ausnutzung des Bandes:

Kanalabstand: 12,5 kHz (bis auf Punkt 2.3. Experimentalfunk

Duplexabstand: 10 MHz entsprechend dem Abstand unterem/ oberen Band

Nachbarkanalleistungsabstand: -70 dBm (bezogen auf den Träger)

Nebenaussendungen: < -36 dBm

Modulations-Verfahren:
für normale digitale Anwendungen außer 2.3.: PSK und QAM mit 4,8-9,6 kBaud

Zugriffsverfahren:
für normale digitale Anwendungen außer 2.3.: DCD

Protokoll: AX-25, mit TCP/IP-Protokollmöglichkeiten

Einsatzgebiet: Bundesweites Einsatzgebiet

Der Versorgungsbereich einer digitalen oder analogen (Digipeater, Relais) sollte den Anwendungen angepaßt sein. Hierbei gilt für die digitalen Netzknoten (Digipeater) für deren Interlinks die Vorschrift der Verwendung von Richtantennen und angepaßter Sendeleistung zwecks Vermeidung unnötiger Linküberlagerungen oder zu großer unbeabsichtigter Reichweiten.

Bis auf den Punkt 2.3. sind die Sendeleistungen so bemessen, daß die einzelnen Nutzer keine Standortbescheinigung bezüglich der Elektromagnetischen Verträglichkeit abgeben müssen, deswegen sollten die Leistungen des alten C-Netz-Betriebes hierfür übernommen werden.

Die Verwendung von Richtantennen für alle digitalen Betriebsarten mit Interlinkfunktion (Verbindung Netzknoten-Netzknoten) Vorschrift sein. Dies betrifft ebenso die Verwendung von Geräten mit oder in Verbindung mit einem Empfangsvorverstärker.

4. Weitere Voraussetzungen für den Nutzerbetrieb

4.1. Der Betreiber einer Anlage sollte der RegTP mit seiner vollen Anschrift bekannt sein.

4.2. In Not- und Katastrophenfällen dürfen die örtlichen Rettungsdienste unentgeltlich, und zur Entlastung ihrer eigenen Funkverbindungen, dieses Netz nützen.

4.3. Die Einbindung von Schulnetzen als Kommunikation der Jugend im digitalen und analogen Bereich soll politisch unterstützt werden.

4.4 Funkgeräte müssen ein CE-Zeichen haben, da der Status der Anlagen nicht dem z.B. im Funkamateurbereich entspricht.

4.5 Der Betreiber sichert der RegTP zu, dass er die Anlage einer regelmäßigen Wartung bzw. Überprüfung unterzieht.

4.6 Der Betreiber sichert zu, dass er bei einer zeitweiligen oder längeren Betriebseinstellung, unmittelbar eine dafür zuständige Stelle (RegTP) informiert.

4.7. Jede Station sollte ein Rufzeichen haben. Zuteilung der Rufzeichen müsste zentral erfolgen. Eine Koppelung der Hardware mit einer automatischen Rufzeichenausgabe soll, wenn technisch und wirtschaftlich vertretbar, erfolgen.


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