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15. 10. 2005

Schweiz: Grünes Licht für Handy-Störsender in Gefängnissen

In Schweizer Haftanstalten dürfen künftig Handy-Störsender (sog. "Handyblocker") installiert werden. Mit diesen Störsendern soll verhindert werden, dass Gefängnis-Insassen unkontrolliert Verbindung mit der Außenwelt aufnehmen.

Das Schweizer Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) hat zu erkennen gegeben, dass es den Betrieb solcher Störsender grundsätzlich genehmigen wird. Vorausgegangen war ein Pilotprojekt im Sommer dieses Jahres, bei dem in drei Haftanstalten versuchsweise Handy-Störsender installiert wurden. Dabei hatte sich gezeigt, dass in zwei Anstalten die Handy-Telefonate der Insassen wirksam unterbunden werden konnten. In einem Falle wäre es aufgrund der Gebäudesubstanz der Haftanstalt erforderlich gewesen, die Sendeleistung des Störsenders zu erhöhen oder mehrere kleine Sender zu installieren. Wegen möglicher Störungen in der Nachbarschaft bzw. des erhöhten technischen Aufwandes führte man von diese Maßnahmen nicht durch und baute die Anlage wieder ab.

Bei den Versuchen wurden Geräte eines israelischen Herstellers verwendet. Die Geräte senden kein Dauer-Störsignal aus, sondern werten die empfangenen Handy-Signale aus und unterbinden lediglich den Verbindungsaufbau der Handys mit einem 30 Sekunden dauernden Störsignal. Presseberichten zufolge kostet eine Anlage ca. 200.000 bis 300.000 Franken.

Innerhalb der Europäischen Union dürfen Handyblocker unter bestimmten Voraussetzungen bereits in Großbritannien, Frankreich, Schweden und der Tschechischen Republik betrieben werden. In Deutschland ist der Einsatz solcher Geräte bisher nicht erlaubt. Der baden-württembergische Justizminister Ulrich Goll hatte im September 2005 einen Vorstoß im Bundesrat angekündigt, mit dem erreicht werden soll, dass künftig auch in deutschen Justizvollzugsanstalten Störsender eingesetzt werden dürfen.

- wolf -

 

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