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Verstöße gegen "Handy-Verbot am Steuer" sollen härter bestraft werden

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen plant, Verstöße gegen das "Handy-Verbot am Steuer" härter zu bestrafen. Nach Angaben des Ministeriums soll das Bußgeld für solche Verstöße von 30 Euro auf 40 Euro heraufgesetzt und künftig mit einem Punkt im Flensburger Zentralregister geahndet werden.

Verkehrsminister Stolpe begründet die Heraufsetzung des Bußgeldes damit, dass die Bürger das Handy-Verbot am Steuer bisher nicht befolgt hätten. "Telefonieren am Steuer", so Stolpe, sei "kein Kavaliersdelikt". Er rechne damit, dass die verschäfte Regelung schon Mitte dieses Jahres in Kraft treten werde.

Das "Handy-Verbot am Steuer" war im Februar 2001 eingeführt worden (das FUNKMAGAZIN berichtete). Es gilt nur für "Mobil- oder Autotelefone". Der entsprechende Passus in der Straßenverkehrsordnung (StVO) hat folgenden Wortlaut:

"Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist."

CB-Funk- und Amateurfunkgeräte sind von dem Verbot nicht betroffen.

- wolf -

 

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