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Normentwurf zurückgezogen - "10-Watt-Regelung" teilweise ohne Grundlage

Das deutsche Normungsgremium DKE hat am 25./26. Juli beschlossen, den Normentwurf für Herzschrittmachergrenzwerte E-DIN VDE 0848-2 zurückzuziehen.

Mit der Zurückziehung dieses Normentwurf entfällt eine der Grundlagen für die sogenannte "10-Watt-EIRP-Regelung" aus dem Jahre 1997. Diese Regelung besagt, dass für ortsfeste Funkanlagen mit einer Strahlungsleistung ab10 Watt EIRP eine (kostenpflichtige) "Standortbescheinigung" der RegTP eingeholt werden muß (gilt auch für CB-Funk-Anlagen; bei AFu-Anlagen kann der Funkamateur stattdessen eine "Selbsterklärung" abgeben). In dieser Standortbescheinigung sind unter anderen Sicherheitsabstände für Herzschrittmacherträger festgelegt. Diese Sicherheitsabstände werden aufgrund von Grenzwerten errechnet, die in dem Normentwurf enthalten sind, der jetzt zurückgezogen wird.

Weil es jetzt für die Berechnung der Herzschrittmacherwerte keine Grundlage mehr gibt, fordert der "Runde Tisch Amateurfunk" (RTA), diesen Teil der 10-Watt-EIRP-Regelung aufzuheben. Für den CB-Funk würde das bedeuten, dass zwar weiterhin eine Standortbescheinigung erforderlich wäre, dass darin aber geringere Sicherheitsabstände festgelegt würden, weil nicht mehr die scharfen Herzschrittmachergrenzwerte zur Anwendung kämen.

- wolf -

Zu den Preisen für Standortbescheinigungen siehe unseren Beitrag "Die RegTP bittet zur Kasse - Gebühren für Standortbescheinigungen"

 

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