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Gericht bestätigt Scanner-Beschlagnahme

Das Amtsgericht Detmold hat bestätigt, dass die Beschlagnahme eines ausgeschalteten(!) Funk-Scanners, der im Auto eines Journalisten gefunden worden war, rechtmäßig ist.

Der Scanner war Polizeibeamten bei einer Verkehrskontrolle aufgefallen. Das Gerät lag in ausgeschaltetem Zustand auf dem Beifahrersitz, war jedoch an eine C-Netz-Antenne angeschlossen. Die Polizeibeamten stellten den Scanner wegen Verdachts des Verstoßes gegen das Abhörverbot (§ 86 TKG) sicher. Bei einer späteren Untersuchung stellte sich heraus, dass in dem Gerät Polizeifunkfrequenzen einprogrammiert waren.

Der Inhaber des Scanners war mit der Beschlagnahme nicht einverstanden und rief das Amtsgericht Detmold an. Das Gericht bestätigte am 29. November 2002 durch Beschluss, dass die Beschlagnahme rechtens sei. Gegen diesen Beschluss hat der Verteidiger des Beschuldigten Beschwerde eingelegt.

Der Kölner Fachanwalt Michael Riedel hat sich zu diesem Fall in einer Pressemitteilung geäußert. Er vertritt die Auffassung, das "der Besitz eines ausgeschalteten Scanners (...) keinen Tatverdacht für die Verwirklichung des § 86 TKG (Abhörverbot) und für eine Beschlagnahme darstellen" könne. So etwas sei "verfassungswidrig". Außerdem, so Riedel, würden Scanner zum "Berufswerkzeug" von Journalisten gehören.

- wolf -

 

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