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Bundesrat: Powerline von der Tagesordnung genommen

Der Bundesrat hat am 9. März überraschend die Behandlung der "Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung" mit der umstrittenen "Nutzungsbestimmung 30" (NB 30) von der Tagesordnung genommen. Dies geht aus einer Meldung des Funkamateurs DL5QE hervor.

Die Nutzungsbestimmung 30 ist deshalb umstritten, weil darin relativ niedrige Störgrenzwerte für "Powerline Communications" (PLC - Datenübertragung u.a. auf Stromleitungen) festgelegt sind. PLC könnte bei Einhaltung dieser Grenzwerte andere Funkanwendungen (z.B. den CB-Funk) erheblich stören (wir berichteten mehrfach).

Der Bundesrat muß der Frequenzverordnung zustimmen, weil darin auch Belange der Bundesländer (Rundfunk) geregelt sind. Ohne Zustimmung des Bundesrates kann die Verordnung nicht in Kraft treten und Powerline nicht im Regelbetrieb eingeführt werden.

Grund für die Rücknahme von der Tagesordnung sind vermutlich Einwände von Senderbetreibern, die durch die Einführung von Powerline massive Störungen ihrer Aussendungen befürchten.

Am 15. März fanden zu diesem Thema Beratungen unter der Leitung des Wirtschaftsausschusses des Bundesrates statt.

- wolf -

Aktueller Nachtrag: Die o.g. "Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung" wird voraussichtlich am 30. März im Bundesrat behandelt.

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