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Ordnungswidrigkeitenverfahren nach zwei Jahren eingestellt

Das Amtsgericht Bonn hat am 16. Dezember 2002 das Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen einen Düsseldorfer Funkamateur eingestellt.

Dem Funkamateur (einem ehemaligen CB-Funker) wurde vorgeworfen, ohne Frequenzzuteilung oberhalb des 11-Meter-Bandes auf 27570 kHz SSB-Sendebetrieb durchgeführt zu haben. Auf Grund dieses Vorwurfes fand bei dem Betroffenen bereits vor zwei Jahren eine Hausdurchsuchung statt. Gegen diese Durchsuchung hatte der Funker seinerzeit Beschwerde beim Landgericht Wuppertal eingelegt. Das Gericht gab dem Mann damals recht und hob den Durchsuchungsbeschluss auf (wir berichteten). Die sichergestellten Funkgeräte mussten herausgegeben werden.

In der jetzt stattgefundenen Hauptverhandlung standen diese Funkgeräte als Beweismittel nicht mehr zur Verfügung. Das Gericht musste sich deshalb allein auf die Aussagen der Mitarbeiter des RegTP-Prüf- und Messdienstes stützen, die seinerzeit diese Angelegenheit bearbeitet hatten. Dabei kamen dem Gericht Zweifel, ob der Beschuldigte tatsächlich die ihm vorgeworfene Tat begangen hat. Auf Grund dieser Zweifel stellte das Gericht das Verfahren ein.

Der Verteidiger des Beschuldigten, Rechtsanwalt Michael Riedel, erklärte dazu, dass "für einen Tatnachweis ein erheblich höherer messtechnischer Aufwand betrieben werden müsse, als das in dem Verfahren geschehen sei". Riedel weiter: "Allein bloße Vermutungen und kriminalistische Erfahrung der Meßbeamten können eine Verurteilung nicht tragen.

- wolf -

 

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