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Urteil: Am Steuer gefunkt - Versicherungsschutz weg

Die Benutzung von Funkgeräten während der Fahrt kann den Versicherungsschutz kosten. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Köln hervor.

Ein Autofahrer hatte nachts bei nasser und nebliger Witterung mit seinem Funktelefon (Handy) telefoniert und dabei einen Unfall verursacht. Die Versicherung verweigerte die Schadensregulierung mit dem Hinweis, dass die Benutzung des Funktelefons unter diesen Umständen eine grobe Fahrlässigkeit gewesen sei.

Das Oberlandesgericht Köln gab der Versicherung Recht: Wer bei derartigen Straßenverhältnissen ein Handy ohne Freisprecheinrichtung benutze, der handele grob fahrlässig, zumal keine Notlage vorgelegen habe, die das Telefonat gerechtfertigt hätte. Die Versicherung muß nicht zahlen.

Aktenzeichen: 9 U 43/00

- wolf -

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