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CB-Funk-News



DAKfCBNF: Erneut Verwirrung um Rufzeichen

Für neue Verwirrung in der Rufzeichenfrage sorgte der Pressesprecher des DAKfCBNF, Ernst-Günther Puck.

In einem Interview mit dem Radio-Magazin BREAK erklärte Puck, daß CB-Funk-Rufzeichen ausschließlich beim DAKfCBNF erhältlich seien.

Hier ein Auszug aus dem Interview:

Break: "Wohin muß man sich wenden, wenn man ein Rufzeichen haben will?"

Puck: "Die können bei der Rufzeichenstelle des Deutschen Arbeitskreises in Bad Soden bestellt werden."

Break: "Und da gibts keine andere Möglichkeit?"

Puck: "Eine andere Möglichkeit gibt es nicht, nein."

Außerdem bestätigte Puck, daß der DAKfCBNF immer noch CB-Rufzeichen zum Stückpreis von 15 DM vergibt.

Diese Äußerungen des DAKfCBNF-Pressesprechers werden von der RegTP nicht geteilt. Wolfgang Link, Referatsleiter bei der RegTP, erklärte in einem Interview ausdrücklich:

"Die gesamten Rufzeichenreihen, die von uns in der Verfügung veröffentlicht worden sind, sind der gesamten CB-Funk-Öffentlichkeit zugewiesen worden und sind damit auch kostenfrei und für jedermann verfügbar."

Die umstrittenen Aussagen des DAKfCBNF-Pressesprechers liegen als Soundfiles auf der BREAK-Homepage zum Download bereit.

- wolf -

Anmerkung der FM-Redaktion:

Die Regulierungsbehörde hat am 27.05.98 die Rufzeichenreihen

DAA200 bis DAZ999
DBB200 bis DBQ999
DBS200 bis DDZ999
DEB200 bis DEQ999
DES200 bis DRZ999

allen CB-Datenfunkern zur Verfügung gestellt. Jeder CB-Funker kann sich aus diesen Rufzeichenreihen selbst ein Rufzeichen aussuchen. Er muß dieses Rufzeichen weder bei der Regulierungsbehörde noch bei irgendeiner CB-Vereinigung registrieren lassen. Eine zentrale Zuteilung von CB-Rufzeichen durch den DAKfCBNF ist in den neuen Bestimmungen nicht vorgesehen.

Selbst zugeteilte Rufzeichen haben den selben "Status" wie seinerzeit vom DAKfCBNF zugeteilte Rufzeichen. Weder selbst zugeteilte noch vom DAKfCBNF zugeteilte Rufzeichen genießen Schutz vor "Mißbrauch".

Die Benutzung von CB-Rufzeichen ist freiwillig. Niemand ist verpflichtet, ein CB-Rufzeichen zu besitzen bzw. zu verwenden.

 

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Dieser Beitrag darf ungekürzt und mit Quellenangabe in nichtgewerbliche Medien (z.B. CB-Clubzeitungen, CB-Rundsprüche, CB-Packet-Radio) übernommen werden.


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