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Hobbyfunk-News


21. 02. 2004

Vorerst keine "Upgrade"-Möglichkeit für Afu-Klasse 3

Für Inhaber des Amateurfunkzeugnisses der Klasse 3 (in Zukunft: Klasse E) wird es vorerst keine Möglichkeit geben, mittels einer Zusatzprüfung auf die Klasse 2 bzw. 1 (in Zukunft: Klasse A) "upzugraden". Dies geht aus einer "Vorstandsinformation" des Deutschen Amateur Radio Clubs (DARC) hervor. Der DARC beruft sich dabei auf Gespräche mit Vertretern des BMWA und der RegTP.

Klasse-3-Inhaber, die ein Amateurfunkzeugnis der Klasse 2 bzw. 1 erwerben möchten, müssen derzeit die gesamte Amateurfunkprüfung wiederholen. Nach Behördenansicht ist die Klasse 3 nicht "aufstockbar", weil bei Prüfungen der Klasse 3 und der Klasse 2/1 gleiche Prüfungsfragen unterschiedlich bewertet werden. Die bei Prüfungen für die Klasse 3 erreichten Punktzahlen sind daher nicht mit denen der Klasse 2/1 vergleichbar.

Langfristig ist jedoch angestrebt, innerhalb der CEPT eine harmonisierte Klasseneinteilung zu schaffen. Diese wird voraussichtlich aus einer Klasse "A" und einer Einsteigerklasse "E" bestehen. Während die Klasse A (bzw. Klasse 1) bereits europaweit harmonisiert ist, gibt es für die "Einsteigerklassen" in den einzelnen CEPT-Mitgliedsländern zahlreiche unterschiedliche Regelungen. Das Problem besteht darin, diese Regelungen zu vereinheitlichen. Wenn diese Voraussetzungen geschaffen sind, wird es auch möglich sein, eine "Upgrade"-Möglichkeit von der Klasse E auf die Klasse A einzurichten.

- wolf -

 

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