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Hobbyfunk-News


21.07.2009

Geänderter Frequenzbereichszuweisungsplan in Kraft getreten

Am 21. Juli 2009 ist im Rahmen einer Rechtsverordnung der Bundesregierung ein geänderter Frequenzbereichszuweisungsplan in Kraft getreten.

Im Frequenzbereichszuweisungsplan sind u.a. die Frequenzzuweisungen für die einzelnen Funkdienste festgelegt. Mit der Änderung dieses Plans wurden die Beschlüsse der Weltfunkkonferenz 2007 in deutsches Recht umgesetzt.

Änderungen gibt es vorwiegend im Bereich des UHF-Rundfunkbandes 470 bis 862 MHz. Durch die Umstellung auf digitalen Rundfunk wurden Teile dieses Bandes frei. Sie sollen künftig für Mobilfunkanwendungen und für die "Breitbandversorgung ländlicher Bereiche" genutzt werden.

Für den CB-Funk und andere "Jedermann-Funkanwendungen" gibt es keine Veränderungen. Der Frequenzblock 26175 bis 27500 kHz ist nach wie vor dem Festen Funkdienst und dem Mobilfunkdienst für zivile und militärische Nutzungen zugewiesen. In einer Fußnote wird unverändert darauf hingewiesen, dass "Frequenzen aus dem Frequenzbereich 26560-27410 kHz [...] für CB-Funkanlagen mitgenutzt werden" können.

Entfallen ist die sogenannte "Nutzungsbestimmung 30", in der Störgrenzwerte für "Powerline Communication" (Datenübertragung u.a. auf Stromleitungen) festgelegt waren. Diese Störgrenzwerte sind jetzt in der sogenannten "Sicherheitsfunk-Schutzverordnung" (SchuTSEV) enthalten, die bereits am 19. Mai 2009 in Kraft trat (das Funkmagazin berichtete). Die Grenzwerte sind seitdem nur noch bei Störungen besonders schützenswerter Frequenzbereiche verbindlich. Dazu zählen neben öffentlichen Telekommunikationsnetzen die Frequenzen des BOS-Funks, des Flugfunks und des Miltärs.

Die Rechtsverordnung mit dem geänderten Frequenzbereichszuweisungsplan kann im Internet unter http://tinyurl.com/lbaynn heruntergeladen werden.

- wolf -

 

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