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AGZ fordert Freigabe des 10m-Bandes für AFu-Klassen 2 und 3

Die "Arbeitsgemeinschaft Zukunft Amateurfunkdienst" (AGZ) fordert in einem Schreiben an das Wirtschaftministerium die Öffnung des 10-Meter-Amateurfunkbandes für die Amateurfunkzeugnisklassen 2 und 3. Sie begründet dies unter anderem mit der voraussichtlichen Freigabe der Modulationsart SSB im CB-Funk. Dadurch - so die AGZ - werde die "die Attraktivität und Akzeptanz der Zeugnisklasse 3 im Amateurfunk gefährdet".

In dem Schreiben heißt es weiter:

"Im CB-Funk sind effektive isotrope Strahlungsleistungen von 10 Watt - und mehr - beim vorgesehenen Genehmigungsumfang von 4 Watt PEP Senderausgangsleistung und der nicht eingeschraenkten Benutzung von beliebigen Antennen leicht erreichbar. Waehrend hier ohne jede fachliche Pruefung bei 27 MHz weltweite Kontakte mittels der ionosphaerischen E- und F-Schichten moeglich sein werden, ist der Inhaber einer Amateurfunkgenehmigung der Klasse 3 trotz einer abgelegten Pruefung in den Disziplinen Technik, Betrieb und Vorschriften auf Frequenzen bei 144 MHz und 430 MHz beschraenkt, wo ihm aufgrund der Charakteristika der dortigen Wellenausbreitung und der legalen Strahlungsleistung von ebenfalls 10 Watt EIRP nur Nahbereichsverbindungen moeglich sind.

Durch den geplanten Schritt der RegTP wird in unserer Sicht eine deutliche Schieflage eintreten. Das Recht auf Selbstbau, das den Funkamateur vom CB-Anwender abgrenzt, wird durch die Moeglichkeit des CB-Funks zu weltweiten Funkverbindungen unter J3E-Parametern mehr als kompensiert. Selbstbau wird ohne eine - auf aehnlicher Stufe nur ausserhalb des Amateurfunks moegliche - attraktive praktisch-betriebliche Anwendungsmoeglichkeit in seiner Akzeptanz sinken. Potentielle Interessenten werden sich vermehrt fuer den genehmigungsfreien CB-Funk entscheiden.

Wir schlagen daher zur Behebung der geschilderten Situation vor, im Zuge der im Entstehen begriffenen Novellierung der Amateurfunkverordnung (AFuV) den Inhabern einer Amateurfunkgenehmigung der Klassen 2 und 3 den dem CB-Funk direkt benachbarten Frequenzbereich 28,0 MHz bis 29,7 MHz zuzuteilen. Klasse 3 sollte auch hier auf 10 Watt EIRP beschraenkt sein,
waehrend Klasse 2 eine Senderausgangsleistung von 750 Watt zugestanden werden soll, um die Systematik der Genehmigungsklassen nicht zu durchbrechen."

Der vollständige Wortlaut des AGZ-Schreibens an das Wirtschaftsministerium ist im Internet unter http://www.agz-ev.de/statements/pdf/bmwi_afuv_nov_02.pdf zu finden.

- wolf -

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