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Bundestag: Vereins-Lobbyliste besitzt "keine rechtliche Relevanz"

Die Eintragung von Vereinen und Verbänden in die sog. "Öffentliche Liste" (Lobbyliste) beim Deutschen Bundestag besitzt keine rechtliche Relevanz und gewährt den eingetragenen Vereinen keine bevorzugte Behandlung. Dies teilte die Bundestagsverwaltung den Funkamateur DM2FDO auf Anfrage mit.

In dem Schreiben heißt es unter anderem:

"Die öffentliche Liste verfolgt den Zweck, die Interessenvertretungen im parlamentarischen Bereich transparent zu machen, d. h. Informationen für die Arbeit des Deutschen Bundestag und seiner Aussschüsse zu sammeln und bei Bedarf zur Verfügung zu stellen.

Die öffentliche Liste ist ein internes Hilfsmittel, das keine rechtliche Relevanz besitzt. Sie bietet daher auch registrierten Verbänden bei ihrem Auftreten vor dem Bundestag keinerlei Vorteile.

Weder kann ein registrierter Verband irgendwelche Rechte aus der Registrierung herleiten, noch gibt die Eintragung in die Liste einem Verband einen Anspruch auf bevorzugte Behandlung oder das Recht, bei Anhörungen gehört zu werden.

Die Registrierung eines Verbandes ist auch keine Bestätigung seiner Bonität oder Bedeutung."

Die Bundestagsverwaltung weist außerdem darauf hin, dass der (die Vereinsziele beschreibende) Text in der Liste nicht bewertet und der Verein und seine Vertreter vor der Aufnahme nicht überprüft werden.

- wolf -

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