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Modell-Funkfernsteuerungen im CB-Funk-Frequenzbereich

Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) hat am 19. November 2003 im Amtsblatt Nr. 23 eine neue allgemeine Frequenzzuteilung für Funkfernsteuerungen von Flug-, Schiffs- und sonstigen Modellen veröffentlicht.

Neben Frequenzen im 35- und 40-MHz-Bereich sind diesen Funkfernsteuerungen nach wie vor auch Frequenzen im 27-MHz-CB-Funk-Bereich zugeteilt. Es handelt sich um 16 Kanäle im Frequenzbereich 26995 kHz bis 27145 kHz im 10-kHz-Raster sowie um die Einzelfrequenzen 27195 kHz und 27225 kHz.
(Möglicherweise handelt es sich bei der Frequenzangabe 27225 kHz um einen Druckfehler im Amtsblatt. Wir vermuten, dass statt dessen die Frequenz 27255 kHz gemeint ist. Red.)

Die 27-MHz-Funkfernsteuerungen dürfen mit einer maximalen Strahlungsleistung von 100 Milliwatt (ERP) betrieben werden. Beeinträchtigungen durch andere Funkanwendungen im selben Frequenzbereich (z.B. durch CB-Funk-Geräte) müssen hingenommen werden.

Die Allgemeinzuteilung für Funkfernsteuerungen gilt rückwirkend ab 1.1.2003 und ist bis zum 31.12.2012 befristet.

Mit der neuen Frequenzzuteilung ist auch die bisherige Anmelde- und Beitragspflicht für Funkfernsteuerungen im 35-MHz-Bereich gefallen.

- wolf -

 

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