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Landgericht hebt Durchsuchungsbeschluß auf

Das Landgericht Wuppertal hat einen Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluß des Amtsgerichts Mettmann gegen einen ehemaligen CB-Funker aufgehoben. Dies geht aus einer Meldung von CB-Radio hervor.

Das Amtsgericht Mettmann hatte gegen den CB-Funker einen Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluß erwirkt. Der CB-Funker wandte sich an den Kölner Rechtsanwalt und Funkamateur Michael Riedel. Dieser legte Beschwerde ein.

Über die Beschwerde hatte das Landgericht Wuppertal zu entscheiden. Das Landgericht befand, dass der Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss des Amtsgerichts rechtsfehlerhaft war. So wurde z.B. in dem Beschluß der Tatvorwurf nicht hinreichend genau bezeichnet. Unter anderem fehlten Angaben über den angeblichen Tatzeitpunkt und über die vermeintlich verletzten Rechtsnormen. Das Landgericht kam zu dem Ergebnis, dass der Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts rechtswidrig war und hob den Beschluß deshalb auf.

- wolf -

Weitere Infos dazu unter www.cb-radio.de/Nachrichten/cb78.html

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