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23. 01. 2004

"Schwarzfunker"-Urteil aufgehoben - Fall muss neu verhandelt werden

Das Oberlandesgericht Köln hat ein Urteil gegen einen Funkamateur wegen "Schwarzfunkens" aufgehoben.

Am 21. Juli 2003 wurde der Funkamateur vom Amtsgericht Bonn zu einer Geldbuße von 300 Euro verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Funker mit einem Amateurfunkgerät unbefugt u.a. auf der Frequenz 27615 kHz gesendet hatte. Das Gericht stützte sich bei seinem Urteil maßgeblich auf die unter Eid abgegebene Aussage eines RegTP-Mitarbeiters. Dieser gab an, der Funkamateur habe beim Zugriff die Tat spontan gestanden. Dies wurde von dem Beschuldigten energisch bestritten. Das Amtsgericht kam ferner zu dem Schluss, dass die Tat vorsätzlich begangen wurde, weil der Beschuldigte als Funkamateur hätte wissen müssen, dass er auf der besagten Frequenz nicht senden darf.

Das Oberlandesgericht Köln hob dieses Urteil nun auf. Das Gericht begründete die Aufhebung damit, dass das Amtsgericht ohne rechtlichen Hinweis wegen vorsätzlicher Begehung verurteilt hatte und weil die angebliche "Spontanäußerung" des Funkamateurs in der Urteilsbegründung fehlerhaft wiedergegeben war.

Der Fall muss jetzt erneut vor dem Amtsgericht Bonn verhandelt werden.

- wolf -

Diese Meldung beruht auf einer Pressemitteilung von Rechtsanwalt Michael Riedel.

 

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