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RegTP aktiv: Bußgeld wegen Benutzung eines Export-Babyphones

Die RegTP hat gegen eine 33jährige Hamburgerin ein Bußgeld verhängt, weil diese ein nicht zugelassenes Funk-"Babyphone" benutzt hatte.

Die Mutter zweier Kinder hatte während eines Italien-Urlaubs ein Babyphone der Marke "Chicco" für umgerechnet ca. 300 DM gekauft. Zu Hause schloß sie das Gerät an. Was die Frau nicht wußte: Das Babyphone sendete auf der Frequenz 29685 kHz, also mitten im 10-Meter-Amateurfunkband. Die Sendeleistung des Geräts war so stark, daß Amateurfunkstationen in 1,5 Kilometern Entfernung gestört wurden.

Die Funkamateure alarmierten den Prüf- und Meßdienst der RegTP, der schon nach zwei(!) Tagen das störende Gerät ausfindig machte und stillegte.

Die Hamburgerin erhielt einen Bußgeldbescheid und eine Rechnung für den Einsatz der Prüf- und Meßdienstes über insgesamt 2000 DM. Ein hinzugezogener Rechtsanwalt konnte lediglich erreichen, daß dieser Betrag halbiert wurde.

In Deutschland dürfen nur solche Funk-Babyphone betrieben werden, die mit einem nationalen Zulassungszeichen ("Bundesadler" mit Zulassungsnummer) und zusätzlich mit einem CE-Zeichen gekennzeichnet sind.

- wolf -

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