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Hobbyfunk-News


23. 02. 2004

Nur ein Gerücht: Keine neue RegTP-"Antennengebühr"...

Zur Zeit sind in der CB-Funk-Szene Gerüchte im Umlauf, die besagen, dass die RegTP eine Art "Antennengebühr" in Höhe von ca. 300 Euro für Messungen an Hochantennen einführen will. Wer nicht bereit sei, diese Gebühr zu zahlen, der müsse seine Antenne abbauen.

Wir können unsere Leser beruhigen: Eine neue Gebührenregelung dieser Art gibt es definitiv nicht. Sie könnte von der RegTP auch nicht einfach "eingeführt" werden, weil eine Gebührenregelung nur vom übergeordneten Wirtschaftsministerium in Form einer Rechtsverordnung erlassen werden darf, für die wiederum eine Gesetzesgrundlage erforderlich ist.

Ursache für das Gerücht ist wahrscheinlich die sogenannte "10-Watt-EIRP-Regelung". Sie besagt, dass für ortsfeste Funkanlagen mit einer "äquivalenten isotropen Strahlungsleistung" ab 10 Watt EIRP eine von der RegTP ausgestellte (kostenpflichtige) "Standortbescheinigung" benötigt wird (Ausnahme: Amateurfunkanlagen). In einer solchen Standortbescheinigung sind die Mindestabstände rund um die Antenne verzeichnet, die Personen einhalten müssen, damit sie (nach Ansicht des Verordnungsgebers) nicht durch elektromagnetische Wellen zu Schaden kommen.

Diese Regelung ist im Prinzip schon mehr als zehn Jahre alt. Anfangs gab es sie als Amtsblattverfügung, seit August 2002 existiert sie in Form einer Rechtsverordnung, der sogenannten "BEMFV".

Die BEMFV ist keine spezielle CB-Funk-Regelung. Sie gilt grundsätzlich für alle ortsfesten Funkanlagen ab 10 Watt EIRP.

Für Betreiber von CB-Funkanlagen, die nicht an einer Richtantenne betrieben werden, ist diese Regelung weitgehend bedeutungslos, weil solche Anlagen gemäß der CB-Funk-Allgemeinzuteilung nur eine Strahlungsleistung von max. 4 Watt ERP (entspricht ca. 6,5 Watt EIRP) aufweisen dürfen.

Bei CB-Funkanlagen, die an einer Richtantenne (Amtsdeutsch: "Antenne mit Gewinn in der horizontalen Ebene") betrieben werden, wird die 10-Watt-EIRP-Grenze theoretisch dann erreicht, wenn die Antenne bei einem erlaubten Antennen-Input von 4 Watt einen Gewinn von (knapp) 4 dBi aufweist.

Eine Standortbescheinigung ist - unabhängig von der Strahlungsleistung der ortsfesten Funkanlage - auch dann erforderlich, wenn die Antenne an einem Standort gemeinsam mit anderen Antennen betrieben wird und die Gesamtstrahlungsleistung an diesem Antennenstandort 10 Watt EIRP oder mehr beträgt.

Eine Standortbescheinigung ist nicht ganz billig. Die Bearbeitung eines Antrags kostet derzeit 73 Euro, jede zu bewertende Antenne 92 Euro (im Falle einer Funkanlage mit einer Antenne also insgesamt 165 Euro.)

Wenn ein Betreiber eine Funkanlage, für die eigentlich eine Standortbescheinigung erforderlich ist, ohne eine solche Bescheinigung betreibt, dann stellt dies keine Ordnungswidrigkeit oder Straftat dar. Die RegTP kann dem Betreiber jedoch die Kosten für das "verwaltungsmäßige Bearbeiten" (100 bis 2000 Euro) des Falles sowie die (tatsächlich entstandenen) Kosten für evtl. erforderliche Messungen in Rechnung stellen.

- wolf -

 

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