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24. 11. 2006

EMV-Gesetzentwurf: Bundesrat kritisiert Abhör-Befugnisse der BNetzA

Der deutsche Bundesrat hat am 6. November 2006 den Entwurf des neuen "EMV-Gesetzes" behandelt. Dabei kritisierte der Bundesrat unter anderem die Abhör-Befugnisse, die der Bundesnetzagentur (BNetzA) zugestanden werden sollen.

Grundsätzlich ist auch die BNetzA im Rahmen des Fernmeldegeheimnisses an das "Abhörverbot" von Funkaussendungen gebunden. Der EMV-Gesetzentwurf sieht jedoch vor, dass die BNetzA bei der Ermittlung von Störungen unter bestimmten Voraussetzungen auch die Inhalte von Funkaussendungen abhören und auswerten darf. Das ist dann der Fall, wenn es sich um Störungen von öffentlichen Telekommunikationsnetzen oder Sicherheitsfunkanwendungen handelt oder wenn durch die Störungsbeseitigung eine Gefahr für Menschenleben oder bedeutende Sachwerte abgewendet werden kann. (Eine ähnliche Regelung gibt es bereits im derzeit geltenden "alten" EMV-Gesetz.)

Der Bundesrat bezweifelt, ob diese Regelung im Gesetzentwurf mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vereinbar ist. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Juli vergangenen Jahres geurteilt, dass es im Rahmen des Fernmeldegeheimnisses einen "absolut geschützten Kernbereich privater Lebensgestaltung" gibt. Vorkehrungen zum Schutz dieses Kernbereichs fehlen nach Auffassung des Bundesrats im Gesetzentwurf.

Außerdem kritisiert der Bundesrat, dass die BNetzA Daten, die sie als "Zufallsfunde" beim Abhören erlangt hat, an die Staatsanwaltschaft weiterleiten darf, wenn dies zur Verfolgung von besonders schweren Straftaten erforderlich ist. Gleiches gilt für für die Weitergabe an die Polizei, wenn anzunehmen ist, dass dadurch eine Gefahr für Menschenleben oder bedeutende Sachwerte abgewehrt werden kann.

Der Bundesrat weist darauf hin, dass für die Gewinnung solcher Daten normalerweise eine richterliche Anordnung erforderlich ist. Er kritisiert, dass die Auswertung und Weitergabe von "Zufallsfunden" der BNetzA allein in das Ermessen der Behörde gelegt wird, ohne dass eine richterliche Überprüfung vorgesehen ist.

Nachdem der Gesetzentwurf den Bundesrat passiert hat, wird er am 30. November in erster Lesung im Deutschen Bundestag behandelt.

- wolf -

 

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