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24. 12. 2005

Verwaltungsgericht Köln: Beitragsbescheide aufgehoben

In den Verfahren gegen die Frequenznutzungsbeiträge für die Jahre 1998 und 1999 hat das Verwaltungsgericht Köln den Parteien jetzt die Urteile zugestellt. Erwartungsgemäß wurden in den verhandelten Fällen die Beitragsbescheide der damaligen RegTP aufgehoben.

Bereits während der Verhandlung am 21. November 2005 hatte das Gericht durchblicken lassen, dass es die Bemessung der Frequenznutzungsbeiträge für die Jahre 1998/99 für fehlerhaft hält (das Funkmagazin berichtete).

Das Gericht zog grundsätzlich nicht in Zweifel, dass Frequenznutzungsbeiträge für die Jahre 1998 und 1999 erhoben werden durften. Die Bemessung der Beiträge hätte jedoch nach dem Kostendeckungsprinzip erfolgen müssen. Entsprechende Kalkulationsunterlagen standen dem zuständigen Wirtschaftsministerium zur Verfügung. Stattdessen hatte die Behörde bei der Festlegung der Beiträge für die Jahre 1998/99 einfach die Schätzungen der Vorjahre fortgeschrieben. Diese Vorgehensweise - so das Gericht - sei unzulässig.

Geklagt hatten in erster Linie Flugfunker des Deutschen Aero-Clubs. Zu den Klägern zählte auch eine CB-Funkerin, deren Ehemann Mitglied der Deutschen Funk-Allianz ist.

Die Urteile haben grundsätzlich nur "Rechtskraftbindung" für die diejenigen Personen, die an dem Rechtsstreit beteiligt sind (§ 121 VwGO). Auf andere Personen haben sie keine unmittelbaren Auswirkungen. Eine Behörde kann jedoch "Verwaltungsakte" (z. B. Beitragsbescheide) auch nach deren Unanfechtbarkeit im Rahmen ihres pflichtgemäßen Ermessens zurücknehmen bzw. widerrufen (Par. 48 und 49 VwVfG).

- wolf -

Anmerkung: Der Wortlaut eines der (wahrscheinlich gleichlautenden) Urteile ist unter http://tinyurl.com/eyhfe zu finden.

 

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