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Powerline: Bundesrat will "Zustimmung nicht verweigern"

Der Bundesrat wird seine Zustimmung zu der Rechtsverordnung, in der u.a. die Störgrenzwerte für "Powerline Communications" (PLC) festgelegt sind, "nicht verweigern". Dies hat der amtierende Präsident des Bundesrats, Kurt Beck, einem Funkamateur auf dessen Anfrage hin schriftlich mitgeteilt.

In dem Schreiben des Bundesratspräsidenten vom 23. März 2001 heißt es:

Sehr geehrter Herr xxxxx,

ich danke Ihnen für Ihr Schreiben vom 13. März 2001, mit dem Sie auf Ihre Bedenken hinsichtlich der Einführung von Powerline-Communication (PLC) hinweisen. Zunächst möchte ich betonen, dass Frequenzfragen im Kompetenzbereich des Bundes und nicht der Länder liegen.

Die von Ihnen geschilderte Problematik, die Sie insbesondere in der möglichen Störbelastung für Funkanwendungen im Umfeld von PLC sehen, wurde im Rahmen von Gesprächen zur Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung (Freq-BZPV), insbesondere aus Sicht des Rundfunks, unter Einschluss der öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten, die ebenfalls potentiell betroffen sind, erörtert. Die Länder haben in diesen Gesprächen gegenüber dem Bund großen Wert auf eine Flexibilität bei den Grenzwerten der Störfeldstärken gelegt. Die Bundesregierung hat - nicht zuletzt aufgrund der Gespräche mit den Ländern - entschieden, dass im Hinblick auf PLC die Grenzwerte der Störfeldstärken noch vorläufigen Charakter haben. Dies wird auch aus der Begründung zur Nutzungsbestimmung 30 (NB 30) deutlich. Erfasst wird damit nicht nur der Rundfunk mit seinen Anwendungen, sondern auch der Amateurfunk. Aus diesen Gründen wird auch der Bundesrat seine Zustimmung zu den Verordnungen nicht verweigern. Die Sicherstellung der reibungslosen Funkkommunikation ist und bleibt jedoch Angelegenheit des Bundes, der hierfür Sorge zu tragen hat. Seien Sie jedoch versichert, dass die Länder diesen Prozess auch weiterhin kritisch begleiten werden.

Mit freundlichen Grüßen
(Unterschrift)

Die umstrittene Rechtsverordnung wird am 30. März 2001 im Bundesrat behandelt.

- wolf -

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