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Hobbyfunk-News


25.12.2014

BNetzA veröffentlicht Entwurf ihres Vorhabenplans für 2015

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat im Amtsblatt Nr. 23 vom 10. Dezember 2014 einen Entwurf ihres "Vorhabenplans" für das Jahr 2015 veröffentlicht.

Die für den Hobbyfunk relevanten "Vorhaben" der Behörde beschränken sich dem Entwurf zufolge vorwiegend auf regulatorische Aktivitäten im Bereich "Elektromagnetische Verträglichkeit" (EMV). So will die Behörde daran mitwirken, dass die neue EMV-Richtlinie 2014/30/EU und die neue Funkgeräte-Richtlinie 2014/53/EU in nationales Recht umgesetzt werden. Dazu müssen bis zum 19. April 2016 das EMVG und bis zum 12. Juni 2016 das FTEG geändert bzw. neu gefasst werden.

Bei der Umsetzung der Richtlinien will sich die Behörde insbesondere dafür einsetzen, dass (Zitat:) "Bedürfnisse und Erkenntnisse der Marktüberwachung (...) berücksichtigt werden, damit die Marktüberwachung im Europäischen Binnenmarkt verbessert wird, um einen fairen Wettbewerb zu ermöglich und um - insbesondere via Internet erhältliche - nicht konforme Produkte auch zum Schutze der Verbraucher vom Binnenmarkt fernzuhalten".

Die BNetzA weist auch darauf hin, dass durch die neue Funkgeräte-Richtlinie harmonisierte Normen für Funkgeräte angepasst und neue Konzepte z.B. für die Konformitätsbewertung von SDRs entwickelt werden müssen. Auch daran will die Behörde "aktiv mitwirken".

Außerdem will die Behörde Bestrebungen fördern, dass in EMV-Normen einheitliche Grenzwerte "für die leitungsgeführte Störausendung am Netzstecker" auch im Frequenzbereich 9 bis 150 kHz geschaffen werden. Damit soll eine sichere Fernablesung von Smart Metern ermöglicht werden.

Für "Einrichtungen mit kabelloser Energieübertragung" (WPT) sollen (Zitat:) "produkttypübergreifend möglichst einheitliche und untereinander konsistente Grenzwerte für die Störstrahlung im Bereich von 9 kHz bis 30 MHz ergänzend festgelegt werden, die für den Schutz des Funkempfangs allgemein und die Gewährleistung der Koexistenz mit Funkgeräten kleiner Leistung (SRD) im Besonderen notwendig sind". Die BNetzA will dazu "gemeinsam mit der Industrie eine Lösung für eine schlanke und effiziente Regulierung finden".

Das automatische Messystem (AMS) der BNetzA, das bisher den Frequenzbereich 9 kHz bis 3 GHz umfasste, soll künftig bis in den NF-Bereich ab 5 Hz erweitert werden und dadurch auch Immissionen z.B. von Niederspannungs- und Hochspannungsleitungen erfassen können.

Handlungsbedarf sieht die BNetzA auch bei der Schaffung einheitlicher Regelungen für die Funkfernsteuerung sogenannter "Drohnen". Bestrebungen des europäischen Normungsinstituts ETSI auf diesem Gebiet will die Behörde "aktiv begleiten". Auch auf der Weltfunkkonferenz 2015 soll dieses Thema diskutiert werden.

Der volle Wortlaut des "Vorhabenplans" der BNetzA ist derzeit im Internet nicht verfügbar. Mitglieder des DARC können den Vorhabenplan auf der Website des Vereins im Mitgliederbereich als "Vorstandsinformation 11" abrufen.

- wolf -

 

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