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BMWA: Schon wieder eine neue Beitragsverordnung...

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) beabsichtigt, die Erhebung von Frequenznutzungsbeiträgen und EMV-Beiträgen künftig in einer gemeinsamen Rechtsverordnung regeln. Die neue Verordnung soll den Titel "Frequenzschutzbeitragsverordnung" tragen. Einen Entwurf dieser Verordnung hat das Ministerium jetzt vorgelegt.

Bisher wurden die jährlichen Frequenznutzungbeiträge und die EMV-Beiträge jeweils auf Grund getrennter Rechtsverordnungen erhoben.

In der neuen Verordnung werden die Beiträge für die Jahre 2003 und 2004 festgelegt. Für das Jahr 2003 sieht der Entwurf für CB-Funker einen Jahresbeitrag von insgesamt 16,90 EUR vor. Davon entfallen 13,50 EUR auf den Frequenznutzungsbeitrag und 3,40 EUR auf den EMV-Beitrag. Funkamateure sollen 24,60 EUR pro Jahr zahlen (3,70 EUR für Frequenznutzung, 20,90 Euro für EMV). Die Beiträge für das Jahr 2004 stehen noch nicht fest.

Der Verordnungsentwurf kann im Internet unter www.bmwi.de/Homepage/download/telekommunikation_post/FSBeitrV.pdf als PDF-File heruntergeladen werden. Die betroffenen Frequenznutzer haben die Möglichkeit, dazu bis zum 30.05.2003 unter der E-Mail-Adresse fsbeitrv@bmwa.bund.de Stellungnahmen und Kommentierungen abzugeben.

- wolf -

Nachtrag: Das BMWA hat im Juni 2003 seine Internet-Präsenz überarbeitet. Das PDF-File des Verordnungsentwurfs steht seitdem nicht mehr zum Download bereit.

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