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26.06.2008

Urteil: Rettungsfunk gestört - zwei Jahre Haft auf Bewährung

Weil er mehrfach den Funkverkehr eines Rettungshubschraubers störte, hat das Amtsgericht Trier den ehemaligen Leiter der DRK-Rettungswache Saarburg (Rheinland-Pfalz) zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung und einer Geldstrafe von 3600 Euro verurteilt.

Das Amtsgericht sah es als erwiesen an, dass der 48-Jährige in fünf Fällen durch minutenlange Dauerträger den Funkverkehr eines Rettungshubschraubers der luxemburgischen Luftrettungsgesellschaft "Luxembourg Air Rescue" (LAR) behindert hatte. Durch die Funkstörungen wurden Rettungstransporte für schwer erkrankte Patienten erheblich verzögert und gefährdet. Nach Ansicht des Gerichts hat sich der Angeklagte dadurch in vier Fällen der versuchten schweren Körperverletzung und in einem Fall der vollendeten schweren Körperverletzung schuldig gemacht.

Als Grund für das Verhalten des Angeklagten nannte das Gericht "Hass" auf den ehemaligen Arbeitgeber. Der Angeklagte war bis zum Jahre 1998 bei LAR als Rettungsassistent tätig gewesen und hatte das Unternehmen dann im Streit verlassen. Außerdem habe der Angeklagte befürchtet, dass die DRK-Rettungsleitstelle Saarburg durch den Einsatz des Hubschraubers der luxemburgischen Konkurrenz finanzielle Einbußen erleiden könne.

Die Staatsanwaltschaft hatte bereits seit Juni 2006 in diesem Fall ermittelt. Im Februar 2007 wurde der Angeklagte unter dem Vorwurf des versuchten Mordes in Haft genommen, jedoch schon im darauffolgenden Monat wieder entlassen (das Funkmagazin berichtete). Später nahm die Staatsanwaltschaft den Tatvorwurf des versuchten Mordes zurück und plädierte auf versuchte bzw. vollendete schwere Körperverletzung.

Mit seinem Urteil blieb das Gericht hinter den Antrag der Staatsanwaltschaft zurück, die eine zweieinhalbjährige Freiheitsstrafe ohne Bewährung gefordert hatte. Als strafmindernd bewertete das Gericht die "günstige Sozialprognose" des Angeklagten sowie den Umstand, dass er seinen Arbeitsplatz verloren habe und dass noch hohe Kosten (u.a. rd. 60.000 Euro für ein Gutachten) auf ihn zukämen.

Der Angeklagte bestritt von Anbeginn an energisch die ihm zur Last gelegten Taten. Seine Verteidigerin hatte Freispruch gefordert. Sie wies darauf hin, dass insgesamt 29 Störfälle erkannt worden seien. Die Staatsanwaltschaft habe nur jene fünf Fälle herausgesucht, die auf den Angeklagten als Täter hinweisen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigerin erklärte bereits im Gerichtssaal, dass sie Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen werde.

- wolf -

 

Siehe dazu auch folgende Meldungen:
"Bewährungsstrafe für Ex-Rettungswachenleiter":
http://tinyurl.com/3un8sx
"Störung der Rettungsfunkfrequenz":
http://tinyurl.com/4sgy38

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