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Straelen: Quasi-Antennenverbot in historischer Altstadt

Wir berichteten vor kurzem über ein "Quasi-Antennenverbot" in der nordrhein-westfälischen Stadt Straelen. Die Stadtverwaltung von Straehlen hatte am 26. Mai 2000 bekanntgegeben, dass nur noch solche Antennenanlagen "allgemein zulässig" seien, die "mit einer maximalen Bauhöhe von 2,0 m (gemessen von der angrenzenden Straßenachse) errichtet werden."

In der Bekanntmachung der Stadt heißt es weiter: "Von öffentlichen Flächen sichtbare Außenantennen sind ferner unzulässig, wenn unter der Dacheindeckung Antennenanlagen installiert werden können, die ebenfalls umfassenden gleichwertigen Empfang bieten."

Der Baudezernent der Stadt Straelen erklärte dazu, dass sich diese Regelung auf einen ca. 0,5 Quadratkilometer großen Innenstadtbereich mit historischer Bebauung bezieht. Im übrigen Stadtgebiet von Straelen gebe es keine Antennenbeschränkungen der genannten Art.

- wolf -

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