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28. 06. 2007

Einstweilige Verfügung gegen die DFA aufgehoben

Die 31. Kammer des Landgerichts Köln hat am 28. Juni 2007 eine einstweilige Verfügung, die von der "ECBF Frankreich" gegen die Deutsche Funk-Allianz (DFA) erwirkt worden war, aufgehoben.

Mit dieser einstweiligen Verfügung wurde es der DFA seinerzeit untersagt, auf ihrer Homepage das Logo der ECBF zu benutzen und sich dort als Mitglied dieser Vereinigung zu bezeichnen (das Funkmagazin berichtete).

Nach Angaben eines Prozessbeobachters führte das Gericht u.a. aus, dass keine Eilbedürftigkeit für den Erlass der einstweiligen Verfügung zu erkennen sei. Außerdem sei das Gericht der Auffassung gewesen, dass Markenrechtsstreitigkeiten unter den beiden ECBF-Gruppierungen selbst ausgetragen werden sollten - es solle keinen "Stellvertreterkrieg" auf dem Rücken der DFA geben. Darüber hinaus legte die DFA ein Dokument vor, aus dem hervorging, dass die ECBF von Enrico Campagnoli schon im Jahre 1978 in Italien eingetragen wurde.

Daraufhin erklärte der Anwalt der "ECBF Frankreich", dass er seinen Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung zururücknehme.

Der Anwalt hatte schon im vorhergehenden Schriftwechsel eingeräumt, dass der Generalsekretär der "ECBF Frankreich", Edgard Rosello, nicht klageberechtigt sei. (Anmerkung: Edgard Rosello hatte seinerzeit die einstweilige Verfügung beantragt.)

Das Gericht ließ erkennen, dass es die einstweilige Verfügung gar nicht erst erlassen hätte, wenn ihm vorher alle Umstände bekannt gewesen wären.

Die Kosten des Verfahrens wurden der "ECBF Frankreich" auferlegt.

- wolf -

Weiterführende Links:
Presseerklärung der ECBF-Frankreich:
http://tinyurl.com/2shc69
Bericht von Mathias Czaya, Vizepräsident der "ECBF Italien":
http://tinyurl.com/3ey5dm (engl.)

 

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