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Österreich: CB-Funk-Empfang mit Scannern erlaubt

Die österreichische Telekommunikationsverwaltung geht davon, dass es in Österreich erlaubt ist, mit Scannern CB-Funk-Aussendungen zu empfangen. Voraussetzung ist, dass der Empfänger der europäischen Richtlinie 99/5/EG ("R&TTE-Richtlinie") vom 9. März 1999 entspricht.

Auf eine Anfrage des Vorsitzenden der IGÖCB, Heinz Scheibenbogen, antwortete die Behörde wie folgt:

"Wenn diese Empfänger der Richtlinie 99/5/EU entsprechen und damit der generellen Bewilligung lt BGBL II Nr. 109/2000 Punkt 7 (Änderung der Anlage 3 lit.O, Abs 1 Z 1 und Abs 2) entsprechen wird wohl nichts dagegen sprechen generell bewilligte Funksendungen wie z.B. den CB-Funk zu empfangen."

Grundlage für diese Rechtsauslegung ist eine Änderung der Verordnung, mit der "generelle Bewilligungen" erteilt werden. Diese Änderung ist im österreichischen Bundesgesetzblatt II, Nr. 109 vom 14.04.2000 veröffentlicht worden. Darin heißt es u.a.: "Der Betrieb (solcher) Geräte ist ausschließlich zum Empfang von Funkkommunikation gestattet, zu deren Empfang der Betreiber berechtigt ist."

- wolf -

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