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Neue EMV-Beiträge rückwirkend ab 1999

CB-Funker, Funkamateure und andere Senderbetreiber müssen rückwirkend ab dem Jahre 1999 EMV-Beiträge zahlen. Das sieht die neue EMV-Beitragsverordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) vor, die am 27. August 2002 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde.

Der EMV-Beitrag beträgt für die Jahre 1999, 2000, 2001 und 2002 für CB-Funker 4,01 Euro/Jahr, für Funkamateure 20,84 Euro/Jahr, jeweils unabhängig von der Anzahl der betriebenen Geräte.

Bereits vor zwei Jahren hatte die RegTP versucht, EMV-Beiträge zu erheben. Im November 2000 entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass die Rechtsgrundlage für die Erhebung von EMV-Beiträgen, nämlich die EMV-Beitragsverordnung, verfassungswidrig sei. Das Gericht bemängelte, dass in die damaligen EMV-Beiträge auch solche Kosten hineingerechnet wurden, die eigentlich die Allgemeinheit hätte tragen müssen. Die RegTP stoppte daraufhin sofort den Versand von EMV-Beitragsbescheiden und erklärte bereits verschickte EMV-Beitragsbescheide für nichtig. Die jetzige neue Verordnung sieht bei der Berechnung der EMV-Beiträge einen "Selbstbehalt" von 25 % "zur Abgeltung des Allgemeininteresses" vor, die der Bund trägt. Damit soll die neue Verordnung den verfassungsrechtlichen Vorgaben entsprechen.

Eine Klausel in der neuen EMV-Verordnung besagt, dass der neue EMV-Beitrag im Einzelfall nicht höher liegen darf als der Beitrag, der sich aus der alten (rechtswidrigen) EMV-Verordnung für das Jahr 1999 ergeben hätte.

Der EMV-Beitrag hat mit dem bekannten "Frequenznutzungs-Beitrag" nichts zu tun. Er wird zusätzlich zu diesem erhoben.

- wolf -

 

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